Schnelles Urteil gegen Messerdieb

22.07.2020, 16:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein 38-jähriger Deutscher am 22.07.2020 durch das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 14,00 EUR verurteilt.

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 21.07.2020 gegen 20:40 Uhr in den Geschäftsräumen der Firma Metro in der Marie-Curie-Straße 9 in Dresden ein T-Shirt, vier Messer, einen Messerschärfer und andere Ware im Gesamtwert von 270,90 EUR entwendet zu haben, um die Ware ohne zu bezahlen für sich zu behalten, indem er sie den Auslagen entnahm, die Um-erpackung zumindest eines Messers und die Warensicherungen entfernte, sie in seinen Rucksack steckte und die Kassenzone passierte.

Da der Beschuldigte von einem Messer die Umverpackung entfernte und damit während des Diebstahls unmittelbar auf das Messer zugreifen konnte, wurde er wegen Diebstahls mit Waffen und nicht nur wegen Diebstahls verurteilt. Diebstahl mit Waffen ist grundsätzlich mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht. Wegen der besonderen Umstände des Falles hat das Gericht jedoch hier einen minder schweren Fall angenommen, so dass der Beschuldigte ausnahmsweise noch zu einer Geldstrafe verurteilt werden konnte.

Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist rechtskräftig.


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Staatsanwaltschaft Dresden

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