Untersuchungshaft nach zweifacher Leistungserschleichung im ICE und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

23.07.2020, 17:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

-Staatsanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen 22-jährigen libyschen Staatsangehörigen-

Am 22.07.2020 wurde ein libyscher Staatsangehöriger zunächst in einem ICE der Deutschen Bahn von Nürnberg nach Erfurt und dann in einem weiteren ICE von Erfurt nach Leipzig jeweils ohne gültigen Fahrausweis angetroffen und einer Kontrolle unterzogen. Die Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass der Libyer sich nach Ablehnung seines Asylantrags seit Juni 2020 für die zuständige Ausländerbehörde unerreichbar ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel und ohne gültigen Pass oder Ausweisersatz in Deutschland aufhält. Der Beschuldigte wurde daraufhin vorläufig festgenommen. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen leistete der Beschuldigte in der Dienststelle der Bundespolizei im Hauptbahnhof Leipzig erheblichen körperlichen Widerstand. Nach Verbringung in das Zentrale Polizeigewahrsam spuckte er dort einem Polizeibeamten in das Gesicht.

Ergänzend wird auch hinsichtlich der weiteren Feststellungen auf die vorhergehende Medieninformation der Bundespolizeiinspektion Leipzig vom 23.07.2020, 11.30 Uhr "Schwarzfahrer flüchtet und wird mittels "geliehenem" Fahrrad gestellt" Bezug genommen.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig beantragte am heutigen Tag gegen den unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte einschlägig vorbestraften Beschuldigten, der bei den Strafverfolgungsbehörden mit einer Vielzahl von Aliasnamen erfasst ist und nach den hier vorliegenden Unterlagen des Ausländerzentralregisters entgegen seiner ersten Angabe gegenüber der Bundespolizei nicht 20 Jahre sondern tatsächlich 22 Jahre alt ist, beim zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Leipzig den Erlass eines Haftbefehls.

Dieser wurde durch den Ermittlunsgrichter antragsgemäß unter anderm wegen des dringenden Tatverdachts des unerlaubten Aufenthalts, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der vorsätzlichen Körperverletzung und der Leistungserschleichung in zwei Fällen mit dem Haftgrund der Fluchtgefahr erlassen. Durch den Ermittlungsrichter wurde der sofortige Vollzug der Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten angeordnet.

Gegen den Beschuldigten sind unabhängig von vorliegendem Sachverhalt weitere Strafverfahren unter anderem wegen des Tatvorwurfs des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bei dem Amtsgericht Leipzig anhängig.

Die Ermittlungen in vorliegender Sache dauern an.


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Staatsanwaltschaft Leipzig

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