Talsperre Lehnmühle: Betreten des Stauraums verboten! - Gefahr durch Sedimente, Untiefen und versunkene Gegenstände

07.08.2020, 14:43 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen weist ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Uferbereiche und des Stauraums der Talsperre Lehnmühle verboten ist! Diese befinden sich in der Trinkwasserschutzzone 1 und genießen auch bei einem geringen Stauspiegel besonderen Schutz.

Zudem besteht beim Betreten des Stauraums Lebensgefahr. Über Jahrzehnte haben sich hier feine Sedimente abgelagert, in denen man leicht stecken bleiben kann. Sie bedecken eventuelle Untiefen und angeschwemmte Gegenstände, an denen man sich leicht verletzen kann. Die durch den niedrigen Wasserstand sichtbare Steinbrücke im Stauraum ist nicht mehr standsicher, so dass Einsturzgefahr besteht.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und durch Abgaben an die Talsperre Klingenberg zur Sicherung der Rohwasserqualität ist der Inhalt der Talsperre Lehnmühle über die letzten Monate auf zirka 23 Prozent des Stauzieles abgesunken. Dabei ist zu beachten, dass die Talsperren Lehnmühle und Klingenberg als Gesamtsystem betrieben werden und der Füllstand der Talsperre Klingenberg (rund 89 Prozent) maßgeblich für die Wasserversorgung des Großraums Dresden ist.

Außerdem wird Wasser aus der Talsperre Rauschenbach nach Klingenberg übergeleitet. Das sorgt zusätzlich dafür, dass trotz der zurückgegangenen Zuflüsse die Trinkwasserversorgung aus dem Verbundsystem Lehnmühle/Klingenberg stabil bleibt. Viele sächsische Talsperren sind über Stollen und Rohrleitungen miteinander verbunden, so dass Schwankungen im Wasserdargebot ausgeglichen werden können.


Kontakt

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

Pressesprecherin Katrin Schöne
Telefon: +49 3501 796 378
Telefax: +49 3501 796 116
E-Mail: presse@ltv.sachsen.de

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