Alltagsbegleiter stehen im Mittelpunkt

19.09.2020, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sozialministerin Petra Köpping: »Gelebte Solidarität hat durch Corona neuen Stellenwert bekommen«

Seit dem Beginn des Landesprogramms zur Förderung von Alltagsbegleitern für Senioren im August 2015 führt das Sozialministerium regelmäßig eine Dankesveranstaltung für diejenigen Freiwilligen durch, die sich in ihrer Freizeit für ältere Menschen einsetzen und somit dafür sorgen, dass diese noch möglichst lange in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung bleiben können.

»Gerade in den Zeiten der Corona-Pandemie hat die gelebte Solidarität untereinander einen ganz neuen Stellenwert bekommen. Überall sind kleine Initiativen entstanden, wurden Online-Nähkurse für Mund-Nasen-Bedeckungen ins Leben gerufen, Einkaufsservice für ältere oder kranke Menschen organisiert und mutmachende Aktionen in der Nachbarschaft gestartet. Unsere Alltagsbegleiter waren schon vor der Krise aktive Mutmacher und Unterstützer. Und die Corona-Pandemie zeigt uns ganz deutlich, dass wir das Ehrenamt viel stärker als bisher wahrnehmen und schätzen sollten. Denn jede Initiative, jede Aktion, jedes aktivierende Wort und jede solidarische Geste ist wichtig und trägt viel für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei«, sagt Sozialministerin Petra Köpping.

Beim diesjährigen Dankesfest für die Alltagsbegleiter an diesem Samstag begrüßte Staatsministerin Petra Köpping rund 170 Freiwillige und Projektträger unter Einhaltung der Hygieneregeln im Leipziger »Da Capo«-Oldtimermuseum. Neben dem Dank an die Freiwilligen bot das Fest auch die Möglichkeit zum Erfahrungs- und Informationsaustausch für die Träger.

Derzeit werden sachsenweit 91 Vorhaben gefördert.

Hintergrund:
Alltagsbegleiter stehen betagten, nicht pflegebedürftigen Menschen im Alltag in ihrer häuslichen Umgebung unterstützend zur Seite und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung von bis zu 80 Euro pro Monat.
Alltagsbegleiter kann jede Person werden, die Interesse hat, sich ehrenamtlich zu engagieren und geeignet ist, sich um ältere Menschen zu kümmern. Begleitet werden können betagte Menschen, die nicht pflegebedürftig sind. Der Alltagsbegleiter und die zu begleitende Person dürfen nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein, nicht in einer häuslichen Gemeinschaft leben und der Wohnsitz muss im Freistaat Sachsen liegen. Für die Akquirierung und Vermittlung von Alltagsbegleitern und zu Betreuenden sind Projektträger zuständig. Projektträger können gemeinnützige Vereine, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchgemeinden, Genossenschaften und Stiftungen sein. Die Projektträger können eine Förderung bei der Bewilligungsstelle, der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) stellen.

Mehr Informationen: https://www.pflegenetz.sachsen.de/alltagsbegleiter-fur-senioren-4682.html.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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