Asylsuchende in Aufnahmeeinrichtungen auch während der zweiten Welle wirksam gegen Corona schützen

29.10.2020, 09:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen und Betreiber von Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende im Freistaat Sachsen treffen sich zu Beratung

Im Freistaat Sachsen steigen – wie in allen anderen Bundesländern – die Zahlen der Corona-Infektionen unaufhörlich. Auch in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Dresden kam es zu einem gehäuften Auftreten von Infektionen. Das zuständige Gesundheitsamt verfügte daraufhin eine Quarantäne für die gesamte Einrichtung.

Diese Entwicklungen hat die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Regina Kraushaar, zum Anlass genommen, die Lage am 28. Oktober 2020 erstmals im Rahmen einer gemeinsamen Beratung mit allen Geschäftsführungen und Vorständen der Betreiberorganisationen der Aufnahmeeinrichtungen zu analysieren und das weitere Vorgehen zu erörtern.

Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass der während der ersten Welle praktizierte Dreiklang aus präzisen und ständig nachjustierten Hygienekonzepten, der strikten Durchsetzung der Abstands- und Hygieneregeln und der Disziplin von Bewohnerinnen, Bewohnern und Beschäftigten der Unterkünfte die unverzichtbare Grundlage dafür ist, das Risiko eines Corona-Ausbruchs in den Einrichtungen während der zweiten Welle zu minimieren. Die unverzichtbare Zusammenarbeit mit den zuständigen Gesundheitsämtern wurde in diesem Zusammenhang von den Beteiligten gewürdigt.

Es bedarf also auch jetzt der konsequenten Umsetzung dieses Dreiklangs und einer kontinuierlichen Anpassung an Veränderungen: Das sehen Landesdirektion und Betreiberorganisationen – die Johanniter Unfallhilfe e.V. für die Leipziger Unterkünfte, die European Homecare GmbH für Dresden, die Malteser Werke gGmbH für Chemnitz und Schneeberg sowie der Malteser Hilfsdienst gGmbH für Schkeuditz-Dölzig – auch weiterhin als den richtigen Weg, um auf die Pandemie-Lage auch in den Aufnahmeeinrichtungen angemessen zu reagieren. Dabei soll ein abgestimmtes Vorgehen – im Sinne eines best practice – in allen Aufnahmeeinrichtungen erreicht werden. Ziel ist vor allem zu verhindern, dass Gesundheitsämter in Sachsen erneut ganze Einrichtungen unter Quarantäne stellen müssen. Eine solche erhebliche zusätzliche Belastung für die Asylsuchenden und die dort Beschäftigten muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kräften vermieden werden. Die Beteiligten vereinbarten, dass sie im kontinuierlichen Austausch bleiben, damit die Pandemie auch für Asylsuchende und die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen nicht zur Gefahr wird.


Kontakt

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