Mehr finanzielle Teilhabe für Kommunen an Windenergieprojekten durch neue Regelung im EEG!

27.04.2021, 13:22 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Mit dem neuen § 36k EEG 2021 gibt es eine bundeseinheitliche Regelung zur Beteiligung von Kommunen an der Wertschöpfung von Windenergieanlagen.

Das EEG2021 ermöglicht, dass der Betreiber von Windenergieanlagen den Standortkommunen künftig jährlich 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde aus Windenergie zahlen kann. Damit könnte sich die Akzeptanz für Windenergieprojekte steigern und sich der finanzielle Spielraum einer Kommune erweitern.
Im Gesetz ist die Regelung als »Kann-Bestimmung« definiert, jedoch können die Kommunen hier regelmäßig ein entsprechendes Angebot der Projektentwickler erwarten.

Mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag 2019-2024 »Gemeinsam für Sachsen« und dem darin festgelegten Ziel, die erneuerbaren Energien auszubauen, können auch die sächsischen Kommunen vom Ausbau der Windenergie profitieren.

Die Sächsische Energieagentur SAENA GmbH informiert zu diesem Thema am
30. April 2021 in einem kostenfreien Online-Seminar.
Anmeldung: www.saena.de/veranstaltungen

In diesem Seminar werden die Erfahrungen zur kommunalen Teilhabe an Windenergie am Beispiel der Stadt Lommatzsch vorgestellt. Im Anschluss erfahren Sie mehr über die neuen Regelungen des EEG und die Steuerungsmöglichkeiten in Kommunen, welche Unterstützung Ihnen die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH anbietet und wie mehr Akzeptanz für erneuerbare Energien im Freistaat Sachsen erreicht werden kann.

Die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH ist das unabhängige Kompetenz- und Beratungszentrum zu den Themen erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung und Energieeffizienz. Gesellschafter sind der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –.

Ansprechpartner:
Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH
Stefan Thieme-Czach
Telefon: 0351 4910-3168
E-Mail: stefan.thieme-czach@saena.de


Kontakt

Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH

Ansprechpartnerin Melanie Sterczewski
Telefon: +49 351 4910 3165
Telefax: +49 351 4910 3155
E-Mail: info@saena.de
zurück zum Seitenanfang