Chemnitz nimmt erste Glasfaseranschlüsse in Betrieb

30.04.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig hat heute gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz, Sven Schulze, den ersten komplett fertigstellten Point of Presence (PoP), Herzstück einer Glasfaserverbindung, an den künftigen Betreiber des Netzes, die »eins energie in sachsen GmbH und Co KG« übergeben. Die übrigen neun folgen in Kürze. Damit werden etwa 2.900 Adressen erschlossen sein.

Die Stadt Chemnitz hat aktuell sechs laufende Förderprojekte, die im Rahmen des 4. bzw. des 6. Förderaufrufs (Call) des Bundes beantragt wurden. Diese haben ein Gesamtvolumen von gut 171 Millionen Euro, davon gut 68 Millionen Euro aus Landesmitteln. Die beiden Projekte aus dem 4. Call sind ihrer Umsetzung weit fortgeschritten. Es sollen insgesamt etwa 8.400 Haushalte, über 1.000 Unternehmen und rund 100 Institutionen wie Kitas oder Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Für die vier Projekte im 6. Call wurden die Fördermittelbescheide vor Kurzem übergeben. Mit diesen sollen weitere knapp 2.500 Anschlüsse folgen.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Der Breitbandausbau in Sachsen schreitet weiter voran. Das ist ein gutes Signal. Nicht erst die Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig ein leistungsfähiger Breitbandanschluss heute ist. Er bietet die Grundlage für Anwendungen, die dafür sorgen, dass die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben und unsere Bürgerinnen und Bürger an der Gesellschaft teilhaben können.«

Oberbürgermeister Sven Schulze: »Mit diesem Anschlusspunkt bieten wir weiteren Chemnitzerinnen und Chemnitzern einen Zugang zum schnellen Internet und damit eine der wichtigsten Grundlagen für die moderne Gesellschaft. Sowohl im privaten aber auch besonders im schulischen und beruflichen Umfeld sind wir hier jetzt in der Lage, die Menschen mit einer der schnellsten Verbindungen ins Internet zu versorgen. Ich danke dafür allen konnte.«

Hintergrund:
Telekommunikationsdienstleistungen sind nach der Regelung des Grundgesetzes als privatwirtschaftliche Dienstleistungen Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Nur dort, wo diese nicht ausbauen, darf der Staat unter engen rechtlichen Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen. Die Stadt und ihre Ortsteile dürfen demzufolge nicht flächendeckend mit öffentlichen Mitteln erschlossen werden, sondern nur dort, wo es beihilferechtlich zulässig ist, weil die aktuelle Versorgung unter der sog. Aufgreifschwelle liegt und kein privates Telekommunikationsunternehmen für die nächsten drei Jahre die Absicht eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus angekündigt hat.


Kontakt

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