»KostEx«-Lagebericht veröffentlicht: sechs Fälle von Juli bis Dezember 2023

26.03.2024, 17:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Von Juli bis Dezember 2023 sind im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern sechs neue Sachverhalte mit extremistischem Bezug bekannt geworden, die zur Einleitung einer Prüfung dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen führten. Das geht aus dem halbjährlichen Lagebericht der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung, kurz »KostEx«, hervor, den Innenminister Armin Schuster heute im Kabinett vorgestellt hat.

Staatsminister Armin Schuster: »Auch diese wenigen Fälle sind nicht zu tolerieren! Mit den halbjährlichen ‚KostEx‘-Berichten bieten wir größtmögliche Transparenz. Für Extremismus ist im öffentlichen Dienst überhaupt kein Platz. Die kleine Fallzahl muss auch ins Verhältnis zu 18.100 Beschäftigten im Innenressort des Freistaats gesetzt werden.«

Die sechs neuen Sachverhalte beziehen sich auf sechs Personen, ausschließlich Bedienstete der sächsischen Polizei und standen im Zusammenhang mit Rassismus, Ausländer- und Fremdenfeindlichkeit sowie einem Verdacht der Verharmlosung des Nationalsozialismus, dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie der Zugehörigkeit zur Szene der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter. Gegen drei der betreffenden Personen läuft ein Entlassungsverfahren, gegen die anderen drei Disziplinar- bzw. sonstige dienstrechtliche Verfahren. Vier der sechs Verdachtsfälle gingen mit Beiträgen oder Äußerungen in den sozialen Medien einher.

Hinweise zu extremistischen Netzwerken gibt es bislang weiterhin nicht.

Insgesamt 85 eingeleitete Verfahren

Seit dem 1. Januar 2017 registriert die »KostEx« Fälle von Extremismus im Geschäftsbereich des Innenressorts. Insgesamt 85 Verfahren zur Prüfung dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen sind seither gegen 80 Bedienstete eingeleitet worden – 49 Verfahren sind bereits abgeschlossen: In 31 Fällen erfolgten Disziplinarmaßnahmen oder sonstige dienst- bzw. arbeitsrechtliche Maßnahmen, darunter sieben Entlassungen von Beamten auf Widerruf bzw. auf Probe. Zudem wurden 17 Verfahren eingestellt, da sich der Verdacht der Dienstpflichtverletzung nicht bestätigt hat. In 36 Fällen dauert die Prüfung aktuell an – einschließlich etwaiger Widerspruchs- bzw. Klageverfahren. Bis zum Abschluss der jeweiligen Verfahren handelt es sich immer um Verdachtsfälle.

41 strafrechtliche Ermittlungen

Zu den 85 Prüffällen wurden insgesamt 41 strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet, von denen 29 bereits beendet wurden – drei endeten mit einem Strafbefehl, zwei mit Freispruch und 24 Verfahren wurden eingestellt.

Alle Phänomenbereiche von Extremismus werden berücksichtigt – überwiegender Teil der Sachverhalte mit Bezug zum Rechtsextremismus

Fälle mit extremistischem Bezug im Sinne des Lageberichts der »KostEx« sind Verhaltensweisen von Bediensteten – auch Verdachtsfälle –, die aufgrund ihrer Nähe zu extremistischen Ideologieelementen den Verdacht einer Dienstpflichtverletzung begründen und wegen derer eine Prüfung dienst- oder arbeitsrechtlicher Maßnahmen oder Verfahren eingeleitet wurde. Berücksichtigt werden dabei alle Phänomenbereiche von Extremismus – u. a. Rechts- und Linksextremismus, Islamismus, Reichsbürger sowie Selbstverwalter und verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates.

Insgesamt steht der überwiegende Anteil der seit dem 1. Januar 2017 geprüften Fälle im Zusammenhang mit Rechtsextremismus – 74 der 85 eingeleiteten Verfahren. Daneben gibt es sieben Verfahren im Zusammenhang mit dem Phänomenbereich »Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates«, zwei Verfahren mit Bezug zum Islamismus sowie zwei Verfahren im Zusammenhang mit der Szene der sogenannten Reichsbürger und Selbstverwalter.

Netzwerkkoordinatoren, Schulungen und E-Learning zur Extremismusprävention

Wie auch der aktuelle Bericht enthalten die »KostEx«-Berichte zum Jahresende Maßnahmen, Extremismus im Innenressort präventiv zu begegnen, zielgerichtet frühzuerkennen und bei konkreten Fällen konsequent zu intervenieren. So haben u. a. Netzwerkkoordinatoren für Demokratiearbeit in den Polizeidienststellen und der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ihre Arbeit aufgenommen, die mit Formaten die gelebte demokratische Polizeikultur weiter stärken. Zudem hat die »KostEx« genauso die Ausbildung im Blick, schult gezielt u. a. zur Verfassungstreuepflicht und zum Umgang mit sozialen Medien. Zur Verfassungstreuepflicht wurde zudem ein E-Learning-Programm implementiert, das Führungskräfte sensibilisieren soll und sie im Umgang mit auftretenden Verdachtsfällen stärkt.

Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums

Einbezogen in den halbjährlichen Lagebericht sind alle rund 18.100 Bediensteten – Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, sonstige Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte – im gesamten Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Hiervon sind ca. 15.700 Bedienstete bei der sächsischen Polizei tätig.
Zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zählen die Polizei Sachsen, die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH) in Meißen, die Landesdirektion Sachsen, das Sächsische Staatsarchiv, das Statistische Landesamt Sachsen, das Landesamt für Verfassungsschutz sowie die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt.

Über die »KostEx«

Die Stelle wurde zum 1. September 2020 u. a. mit dem Ziel eingerichtet, einen halbjährlichen Lagebericht zum Ist-Stand sowie zu Entwicklungen und Tendenzen in Bezug auf Extremismus im öffentlichen Dienst für den gesamten Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministerium des Innern zu erstellen und auf Grundlage der Daten Handlungsempfehlungen abzuleiten.


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