Neuer Radweg für Quatitz und Jeschütz: Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer

31.03.2025, 10:41 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat den Neubau eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges entlang der S 107 zwischen den Ortsteilen Quatitz und Jeschütz der Gemeinde Großdubrau im Landkreis Bautzen genehmigt. Der rund 560 Meter lange Radweg wird nördlich der S 107 verlaufen und die beiden Ortsteile miteinander verbinden. Diese Maßnahme ist Bestandteil der Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen 2014.

»Gute Nachrichten für alle Radfahrer im Raum Bautzen: Nördlich der Talsperre Bautzen kann ein neues Stück Radweg errichtet werden. Zwischen Quatitz und Jeschütz werden Radfahrer zukünftig auf einer eigenen sicheren Trasse radeln können«, so Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen.

Der Radweg wird eine Breite von 2,50 Metern haben, mit einem 0,5 Meter breiten Bankett an beiden Seiten. Derzeit müssen Radfahrer und Fußgänger die Fahrbahn der S 107 gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr nutzen. Aufgrund der engen und kurvenreichen Strecke sowie eingeschränkter Sichtverhältnisse ist die Situation unübersichtlich. Mit einer Breite von rund 6 Metern ist die S 107 zudem sehr schmal, sodass ein gefahrloses Überholen anderer Verkehrsteilnehmer nicht möglich ist. Die neue Trasse wird eine sichere, getrennte Verkehrsführung ermöglichen und somit das Risiko von Unfällen deutlich senken.

Der Radweg wird über eine überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche geführt. Der damit verbundene Eingriff in Natur und Landschaft wird kompensiert. So wurde bereits 2022/2023 eine Fläche von 1,15 Hektar im Ortsteil Schlungwitz der Gemeinde Doberschau-Gaußig entsiegelt. Des Weiteren werden entlang der S 107 fünf neue Bäume gepflanzt.

Antragsteller und zukünftige Bauherrin ist die LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH im Auftrag des Freistaates Sachsen.

Der Planfeststellungsbeschluss sowie die zugehörigen Pläne werden in den betroffenen Gemeinden Großdubrau sowie Doberschau-Gaußig öffentlich ausgelegt. Zeit und Ort der Auslegung werden vorab öffentlich bekannt gemacht.


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