Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt 2025/2026 des Landkreises Görlitz
16.09.2025, 16:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Haushaltsgenehmigung mit Auflagen
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat die vom Kreistag des Landkreises Görlitz beschlossene Doppelhaushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 unter Auflagen freigegeben. »Der Landkreis Görlitz hat jetzt einen genehmigten Haushalt. Er kann in den Breitbandausbau, den Rettungsdienst, die Kreisstraßen und Schulgebäude investieren«, betonte Landesdirektionspräsident Béla Bélafi. Er verwies darauf, dass viele konstruktive Gespräche zwischen dem Landkreis und der Landesdirektion Sachsen sowie der Erlass des Sächsischen Innenministeriums zur Bewältigung außergewöhnlicher Haushaltslagen zum Ziel geführt haben. Der Haushaltsplan hat im Ergebnishaushalt ein Volumen von 759 Millionen Euro in 2025 sowie 801 Millionen Euro in 2026. Die geplanten Kreditaufnahmen, die finanziellen Verpflichtungen für kommende Jahre sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite konnten in der beantragten Höhe genehmigt werden.
Die geplanten Ausgaben für Investitionen betragen in 2025 rund 169 Millionen Euro, wovon etwa drei Viertel in den Breitbandausbau fließen. Bis zum Jahr 2026 soll der Breitbandausbau abgeschlossen sein, weshalb die Ausgaben für Investitionen im zweiten Jahr des Doppelhaushaltes auf rund 40 Millionen Euro zurückgehen. Investitionsschwerpunkte sind dann der Rettungsdienst sowie Baumaßnahmen an Kreisstraßen, Verwaltungs- und Schulgebäuden. In beiden Haushaltsjahren sollen die Investitionen auch über Kredite in Höhe von insgesamt 27 Millionen Euro finanziert werden.
Die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Görlitz ist allerdings eingeschränkt. In beiden Haushaltsjahren plant der Landkreis mehr Geld auszugeben, als Einnahmen erwartet werden. Dennoch werden die gesetzlichen Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes in beiden Jahren erreicht. Möglich wird das aufgrund von Haushaltserleichterungen, die ein Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage bietet. »Die Herausforderungen des Landkreises Görlitz sind enorm. Die Ausgaben besonders im Sozialbereich steigen Jahr für Jahr – ein tragfähiger Haushalt wird damit schwieriger«, betonte Bélafi. Der Präsident verwies darauf, dass aufgrund der finanziellen Lage des Landkreises Görlitz die Genehmigung nur in Verbindung mit Auflagen erteilt werden konnte. So ist neben dem regelmäßigen Bericht gegenüber der Landesdirektion Sachsen ein Haushaltsstrukturkonzept zu erstellen. Das Konzept ist spätestens mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2029 vorzulegen. Es muss die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums 2033 nachweisen. »Mit Blick auf die kommenden Jahre müssen die Ausgaben durch konsequente Sparmaßnahmen und klare politische Entscheidungen begrenzt werden«, ergänzte Bélafi. Der Landkreis kann seine Liquidität in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 nur über die Inanspruchnahme von Kassenkrediten gewährleisten. Er ist daher auch weiterhin verpflichtet, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortzusetzen.
Der Kreistag hat den Umlagesatz der Kreisumlage im Vergleich zum Vorjahr unverändert gelassen und für beide Haushaltsjahre auf 36 Prozent festgesetzt. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Landkreis Görlitz - Zitat des Landrates Dr. Stephan Meyer
»Ich bin erleichtert, dass wir mit der Genehmigung unseres Haushaltes nun endlich handlungsfähig sind. Damit können wir wichtige Investitionen in unsere Infrastruktur und das Rettungswesen auf den Weg bringen, die für die Zukunftsfähigkeit unseres Landkreises unverzichtbar sind. Zugleich bleibt meine Kritik bestehen: Wir brauchen dringend eine strukturell ausreichende Finanzierung der Kommunen, damit wir einen ehrlichen Haushalt aufstellen können – einen, bei dem die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben auch tatsächlich durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind. Angesichts der weiterhin angespannten Finanzlage wird die Haushaltssperre in der Landkreisverwaltung vorerst bestehen bleiben.« erklärt Landrat Dr. Stephan Meyer.
Zur Information zum Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Erlass zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts zur Bewältigung der außergewöhnlichen Haushaltslage im Freistaat Sachsen
Microsoft Word - Erlass des SMI zur außergewöhnlichen Haushaltslage vom 21.07.2025_rs.docx
Dieser Erlass erlaubt es sächsischen Kommunen, die durch äußere Umstände in eine außergewöhnliche Haushaltslage gekommen sind, ihre Handlungs- und Investitionsfähigkeit durch höhere Kreditaufnahmen sicherzustellen. Die Erleichterungen gelten laut dem Innenministerium auch für die nächsten beiden Haushaltsjahre 2027 und 2028. Werden zusätzliche Kassenkredite auf Grundlage des Erlasses aufgenommen, müssen diese bis zum Jahr 2037 zurückgezahlt werden.