Ernennung der ersten sächsischen Oberamtsanwälte

06.01.2026, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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2026-01-06 Bild zur MI Oberamtsanwälte

von links nach rechts: Philipp Heydenreich, Silke Schirrmeister, Generalstaatsanwalt Martin Uebele, Katrin Sontag, Paul Gräfe (© GenStA Dresden)

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von links nach rechts: Philipp Heydenreich, Silke Schirrmeister, Generalstaatsanwalt Martin Uebele, Katrin Sontag, Paul Gräfe (© GenStA Dresden)

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Philipp Heydenreich, Silke Schirrmeister, Generalstaatsanwalt Martin Uebele, Katrin Sontag, Paul Gräfe
(© GenStA Dresden)

Bei den Staatsanwaltschaften Chemnitz, Dresden und Leipzig sind seit diesem Jahr die ersten sächsischen Oberamtsanwältinnen und Oberamtsanwälte tätig. Der Generalstaatsanwalt Martin Uebele überreichte im Dezember 2025 den Amtsanwältinnen Silke Schirrmeister und Katrin Sontag (beide Dresden) sowie den Amtsanwälten Paul Gräfe (Leipzig) und Philipp Heydenreich (Chemnitz) ihre Ernennungsurkunden mit Wirkung zum 1. Januar 2026.

Oberamtsanwälte sind Amtsanwälte im Beförderungsamt. In Sachsen werden bereits seit dem Jahr 2019 Amtsanwälte erfolgreich bei den Staatsanwaltschaften eingesetzt. Derzeit gibt es acht Amtsanwältinnen und sieben Amtsanwälte, die sich auf alle fünf sächsischen Staatsanwaltschaften verteilen. Sie bearbeiten neben den Staatsanwälten vorrangig Delikte der leichten bis mittleren Kriminalität, wie zum Beispiel Diebstahls- oder Körperverletzungsdelikte. Zudem vertreten sie die Staatsanwaltschaften in Verhandlungen vor den Amtsgerichten.

Generalstaatsanwalt Martin Uebele: »Bei der Einführung der Amtsanwaltslaufbahn im Freistaat Sachsen handelt es sich um ein absolutes Erfolgsmodell. Unsere sächsischen Amtsanwältinnen und Amtsanwälte erbringen qualitativ und quantitativ Höchstleistungen und begegnen dem hohen Erledigungsdruck mit einer effizienten Arbeitsweise, ohne dass die Qualität der Verfahrensbearbeitung leidet.«

Die Amtsanwaltslaufbahn bietet Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung eine zusätzliche Entwicklungsmöglichkeit. Nach einer 18 monatigen Amtsanwaltsausbildung in Nordrhein-Westfalen und an einer sächsischen Staatsanwaltschaft werden die Laufbahnbeamten mit den Aufgaben einer Amtsanwältin bzw. eines Amtsanwalts beauftragt. Nach einer Erprobungszeit von mindestens einem Jahr erfolgt die Ernennung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt (Besoldungsgruppe A 12). Die Ernennung zum Oberamtsanwalt (Besoldungsgruppe A 13) stellt eine Beförderung besonders leistungsstarker Beamter dar.

Zum Hintergrund:
Bei der Laufbahn der Amtsanwälte handelt es sich um eine Sonderlaufbahn für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.

Rechtspfleger sind Beamte, denen nach einem dualen Studium an der Hochschule Meißen, eine Vielzahl von Geschäften zur selbständigen Erledigung und Entscheidung übertragen sind. In den meisten der ihnen übertragenen Verfahren sind Rechtspfleger sachlich unabhängig tätig, das heißt nicht an Weisungen Vorgesetzter, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden.


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