Fördermittel für die Landkreise Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Zwickau zur Erschließung dunkelgrauer Flecken

22.01.2026, 13:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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FöMi Gruppe

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FöMi Zwickau

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FöMi Bautzen

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Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter hat heute Förderbescheide zur Erschließung dunkelgrauer Flecken beim Breitbandausbau an die Landkreise Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Zwickau übergeben.

Dunkelgraue Flecken sind Gebiete, in denen Haushalte oder Adressen zwar versorgt, aber nicht gigabitfähig sind (Aufgreifschwelle: weniger als 300 Mbit/s im Download bzw. weniger als 150 Mbit/s im Upload). Aktuell sind 66 Prozent der sächsischen Haushalte gigabitfähig erschlossen, 32 Prozent mit zukunftsfähiger Glasfasertechnologie.

Insgesamt haben drei Landkreise heute Zuschüsse in Höhe von 138 Mio. Euro vom Freistaat Sachsen erhalten: Davon entfallen 102 Mio. Euro auf den Landkreis Bautzen, 18 Mio. Euro auf den Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge und 18 Mio. Euro auf den Landkreis Zwickau. Mit den Zuschüssen sind Investitionen von insgesamt 328 Mio. Euro möglich, um insgesamt 42.900 weitere Adressen mit einem schnellen Gasfaseranschluss zu versorgen.

Wirtschaftsminister Dirk Panter: »Eine gute Netzanbindung ist Teil moderner Daseinsvorsorge. Sie ist eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, für wirtschaftlichen Erfolg sowie für modernes Arbeiten und Lernen. Denn der digitale Wandel ist Teil all unserer Lebensbereiche - egal ob im Beruf oder im Privatleben. Das gilt nicht nur für Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, sondern auch für ländliche Regionen. Gemeinsam mit dem Bund setzen wir uns seit 2016 für eine flächendeckende Erschließung mit zukunftsfähiger Breitbandinfrastruktur ein. Seitdem wurde viel geschafft, aber wir sind noch nicht am Ziel.«

Udo Witschas, Landrat der Landkreises Bautzen: »Nach der Bundesförderung in Berlin folgt jetzt die Landesförderung des Freistaats – was für ein toller Tag! Mit den Fördermitteln des Landes bekommen jetzt auch endlich die Menschen im Süden, Osten und Norden unseres Landkreises schnelleres Internet – darauf haben wir lange hingearbeitet. Zusammen mit unseren Kommunen und den Telekommunikationsunternehmen packen wir das an. Bis 2030 soll jeder bei uns Glasfaser haben – das ist unser Ziel. Mit dieser Förderung kommen wir dem einen großen Schritt näher. Ohne die Unterstützung des Freistaats wäre das nicht möglich – dafür meinen herzlichen Dank!"

Michael Geisler, Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge: »Mit der verbindlich zugesagten Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen machen wir einen weiteren wichtigen Schritt für die digitale Zukunft unserer Region. Der Landkreis kann dank der bewilligten Fördermittel auf die Erbringung eines Eigenanteils verzichten und das finale Projekt des geförderten Breitbandausbaus auf den Weg bringen, an dem jetzt auch die sechs letzten interessierten Kommunen unseres Landkreises beteiligt sind. Der flächendeckende Glasfaserausbau ist ein entscheidender Faktor, um gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum zu schaffen und unsere Städte und Gemeinden nachhaltig zu stärken.«

Carsten Michaelis, Landrat des Landkreises Zwickau: »Mit der Förderung zur Beseitigung der dunkelgrauen Flecken kommen wir im Landkreis Zwickau einen wichtigen Schritt hin zu einer flächendeckend leistungsfähigen Breitbandversorgung voran. Schnelles Internet ist heute eine zentrale Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse, wirtschaftliche Entwicklung und moderne Daseinsvorsorge – gerade auch im ländlichen Raum. Die Unterstützung des Freistaates Sachsen ist daher ein starkes Signal für die Zukunftsfähigkeit unserer Region.
Die enge Verzahnung von Landes- und Bundesförderung ist der Schlüssel für einen flächendeckenden Glasfaserausbau. Sie schafft die notwendige Planungssicherheit und beschleunigt die digitale Entwicklung unserer Region spürbar.«

Hintergrund:
Telekommunikationsdienstleistungen sind nach der Regelung des Grundgesetzes als privatwirtschaftliche Dienstleistungen Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Nur dort, wo diese nicht ausbauen, darf der Staat unter engen rechtlichen Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen. Eine Förderung ist nur dort möglich, wo es beihilferechtlich zulässig ist, d.h. die aktuelle Versorgung unter der sog. Aufgreifschwelle liegt und kein privates Telekommunikationsunternehmen für die nächsten drei Jahre die Absicht eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus angekündigt hat.

Die Breitbandförderung Gigabit 2.0 ist seit April 2023 das aktuelle Förderprogramm des Bundes für den Breitbandausbau. Gefördert wird die Erschließung dunkelgrauer Flecken. Der Freistaat Sachsen kofinanziert das Bundesförderprogramm gemäß der sächsischen Förderrichtlinie RL DiOS 2023 mit Mitteln aus dem Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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