Flüchtlingsleistungen nur noch per Bezahlkarte
23.04.2026, 10:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Freistaat Sachsen reduziert Fehlanreize für Menschen ohne Asylgrund
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat die Einführung der bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Flüchtlinge abgeschlossen. Seit 1. April 2026 werden die Geldleistungen für alle neu im Freistaat Sachsen aufgenommenen Flüchtlinge nur noch per Bezahlkarte ausgereicht.
»Der Freistaat Sachsen arbeitet daran, Fehlanreize für Menschen aus Drittstaaten, die ohne Asylgrund nach Deutschland kommen wollen, zu vermindern. Die Bezahlkarte erschwert die zweckwidrige Überweisung von Asylbewerberleistungen ins Ausland, z. B. zur Bezahlung von Schleppern.« informiert LDS-Präsident Béla Bélafi. »Zudem senkt die Bezahlkarte den Verwaltungsaufwand erheblich. Sie ist ein Beitrag zur Entbürokratisierung und Deregulierung. Die in den Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen ausgegebenen Karten werden später von den kommunalen Ausländerbehörden weiter genutzt.« so Bélafi weiter.
Die LDS legt im Registrierungsprozess in den Aufnahmeeinrichtungen die Bezahlkarte an und händigt diese den Flüchtlingen aus. Jede volljährige Person erhält eine Bezahlkarte. Der Leistungsanspruch von Kindern wird in der Regel auf die Karte der Mutter gebucht. Bei Zuweisung an die kommunale Ebene behalten die Leistungsempfänger die Karte, die von den unteren Ausländerbehörden weiterverwendet wird.
Die Leistungsempfänger können die Karte im alltäglichen Zahlungsverkehr nutzen. Die Bezahlkarte ist so konfiguriert, dass eine Nutzung für Geldtransfers ins Ausland, Glücksspiel, Aktienhandel oder sexuelle Dienstleistungen ausgeschlossen ist. Monatlich ist eine Bargeldabhebung in Höhe von maximal 50 Euro pro Person möglich.
Zur Unterstützung steht den Nutzern eine App in Landesprache zur Verfügung. Diese beinhaltet grundlegende Funktionen wie das Prüfen des Kontostandes oder das Sperren der Bezahlkarte bei Verlust.
Die bundeseinheitliche Bezahlkarte wurde auch von den Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen eingeführt. Diese statten dort bereits länger lebende Asylbewerber nachträglich mit der Bezahlkarte aus. Die bundeseinheitliche Bezahlkarte ersetzt die von den Landkreisen übergangsweise eingesetzten eigenen Bezahlkarten.
Bei den Leistungsberechtigten, deren Leistungen auf Bezahlkarte umgestellt werden, handelt es sich um Asylbewerber sowie abgelehnte Asylbewerber. Des Weiteren erhalten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine während des Aufenthaltes in einer staatlichen Aufnahmeeinrichtung ihre Geldleistungen auf eine Bezahlkarte gebucht.