Zum Welthebammentag am 5. Mai: Landesdirektion Sachsen sichert hohe Ausbildungsqualität in der Hebammenkunde

04.05.2026, 09:46 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Hebamme mit Baby (© Andrea Obzerova)

Hebamme mit Baby (© Andrea Obzerova)

Seit dem 1. Januar 2020 kann der Beruf der Hebamme in Deutschland ausschließlich über ein Studium erlernt werden. In Sachsen übernimmt die Landesdirektion eine zentrale Aufgabe bei der Qualitätssicherung in der Hebammenausbildung. Sie wirkt maßgeblich an der Durchführung der staatlichen Prüfungen mit und stellt gemeinsam mit den Hochschulen den Prüfungsausschussvorsitz.

»Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesundheit von Müttern und Kindern«, schätzt Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen ein. »Umso wichtiger ist eine hochwertige und praxisnahe Ausbildung, die angehende Hebammen bestmöglich auf ihren verantwortungsvollen Beruf vorbereitet«, ergänzt er.

Mit Inkrafttreten des Hebammenreformgesetzes zum 1. Januar 2020 wurde die Hebammenausbildung grundlegend modernisiert: Der Zugang zum Beruf erfolgt seither über ein duales Studium. Angehende Hebammen absolvieren ein wissenschaftliches Studium, das eng mit umfangreichen Praxiseinsätzen verzahnt ist. Die praktische Ausbildung findet sowohl in Krankenhäusern als auch im ambulanten Bereich statt, beispielsweise bei freiberuflich tätigen Hebammen oder in Geburtshäusern.

In Sachsen wird der Studiengang »Hebammenkunde« an der Universität Leipzig sowie an der Technischen Universität Dresden angeboten. Die Regelstudienzeit liegt bei sieben Semestern. Das Studium schließt mit dem akademischen Grad »Bachelor of Science« ab und umfasst zugleich die staatliche Prüfung zur Führung der Berufsbezeichnung »Hebamme«. Seit Winter 2024 haben 87 angehende Hebammen die staatliche Prüfung abgelegt.

Der Prüfungsausschussvorsitz wird dabei gemeinsam von der Landesdirektion Sachsen und den Hochschulen gestellt. Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Die Aufgaben der Prüfungsausschussvorsitzenden reichen von der Antragsprüfung auf Zulassung zur staatlichen Prüfung, über die Festlegung von Klausurfragen, die Gesamtbenotung für alle staatlichen Prüfungsteile bis zur Ausstellung der Zeugnisse. Bei Nichtbestehen des praktischen Teils legen LDS und Hochschule Dauer und Inhalte des weiteren Praxiseinsatzes fest. Auch Anträge der Studierenden auf Wiederholungsprüfung werden geprüft und entsprechend zugelassen.

Voraussetzung für das Hebammenstudium in Sachsen ist eine mindestens zwölfjährige allgemeine Schulausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf, etwa in der Pflege. Bewerberinnen oder Bewerber brauchen darüber hinaus ein Gesundheitszeugnis und ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis. Nicht-Muttersprachler müssen Deutschkenntnisse mindestens auf B2-Niveau nachweisen.

Bis zum Jahr 2020 erfolgte die Ausbildung zur Hebamme im Rahmen einer dreijährigen schulischen Ausbildung mit theoretischen und praktischen Anteilen an staatlich anerkannten Hebammenschulen, die an Krankenhäusern angesiedelt waren. In diesem Zeitraum lag der Prüfungsausschussvorsitz wie bei allen bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberufen bei der Landesdirektion Sachsen. So haben im Zeitraum von 2020 bis Winter 2024 insgesamt 197 Prüflinge die staatliche Prüfung zur Hebamme erfolgreich bestanden – die letzten nach dem alten System.

Hintergrund:
Der Hebammenberuf umfasst ein breites Spektrum verantwortungsvoller Aufgaben. Es reicht von der selbstständigen Beratung und Betreuung während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit über die Leitung physiologischer Geburten bis hin zur Versorgung und Überwachung von Neugeborenen. Gleichzeitig steht der Berufsstand vor großen Herausforderungen. Die Bedingungen der freiberuflichen Tätigkeit sowie die schwierige Situation bei Haftpflichtversicherungen stellen für viele Hebammen ein erhebliches Risiko dar. Zudem führen Schließungen von Kreißsälen insbesondere im ländlichen Raum zu einer teils angespannten Versorgungslage.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Dr. Susann Meerheim
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de
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