Sachsenfonds kommt auf die Straße: 27 Vorhaben an sächsischen Staatsstraßen stehen fest

04.09.2026, 17:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Haushalts- und Finanzausschuss bestätigt Mittelverwendung – 26 Millionen Euro für Fahrbahnen, Brücken und Verkehrssicherheit

Die 26 Millionen Euro aus dem Sachsenfonds für den Erhalt der sächsischen Staatsstraßen sind konkreten Vorhaben zugeordnet. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages hat die Verwendung der Mittel am Mittwoch (2. September 2026) bestätigt. Finanziert werden 27 Bauvorhaben in acht Landkreisen. Eine Übersicht der Vorhaben ist dieser Medieninformation als Anlage beigefügt.

Dazu Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: »Das Sondervermögen bewirkt in meinem Geschäftsbereich echte Verbesserungen, die die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ganz konkret spüren werden. Denn eine Staatsstraße, die in Ordnung ist, ist im Alltag weit mehr als nur Asphalt. Damit sind Arbeitsweg, Schulweg, Rettungsweg oder Wirtschaftsweg auch deutlich sicherer. Nicht zuletzt sorgt ein ordentlicher Straßenzustand dafür, dass Erreichbarkeit funktioniert und lästige Umwege entfallen. Mein Dank gilt den haushaltstragenden Fraktionen des Sächsischen Landtages, die diese Mittel bereitgestellt und die Maßnahmen bestätigt haben.«

Der Schwerpunkt liegt auf Fahrbahnerneuerungen: Rund 28 Kilometer Staatsstraße werden instandgesetzt. Hinzu kommen Ingenieurbauwerke, darunter der Ersatzneubau der Brücke über die Gottleuba bei Hartmannsbach, der Ersatzneubau der Flöha-Brücke bei Olbernhau, Stützwände in Dürrröhrsdorf-Dittersbach und bei Schlottwitz sowie Felssicherungen im Kirnitzschtal. Drei Vorhaben dienen unmittelbar der Verkehrssicherheit an Knotenpunkten, etwa die neue Lichtsignalanlage in Eilenburg.

Grundlage sind die Ausbau- und Erhaltungsstrategie des Freistaates und das daraus abgeleitete mittelfristige Erhaltungsprogramm Staatsstraßen 2024 bis 2027. Maßgeblich für die Auswahl waren der bauliche Zustand, die Verkehrssicherheit und die Umsetzungsreife.
Bei der Auswahl der Vorhaben wurde eine kurzfristige Realisierbarkeit berücksichtigt, so dass der größte Teil der Mittel in den Jahren 2026 und 2027 abfließen kann. Die Mittel stehen überjährig zur Verfügung. Sollte sich ein Vorhaben nicht wie geplant umsetzen lassen, besteht die Option, ein Ersatzvorhaben aus einer hinterlegten Nachrückerliste zu realisieren.


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