Anklage gegen vier mutmaßliche Mitglieder der terroristischen Vereinigung »Islamischer Staat«

29.09.2026, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen insgesamt vier Angeschuldigte zum Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden

Die Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA) bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zwischen dem 23. Juni 2026 und dem 3. September 2026 vier Anklagen zum Oberlandesgericht Dresden wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland erhoben. Die Anklagen richten sich gegen vier irakische Staatsangehörige im Alter zwischen 27 und 43 Jahren.

Der 27-jährige Angeschuldigte wurde am 24. März 2026 durch Kräfte des Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen in Plauen festgenommen. Er befindet sich seitdem aufgrund eines Haftbefehls des Oberlandesgerichts Dresden in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 22. März 2015 bis zum 25. Mai 2017 sich als Jugendlicher mit Verantwortungsreife verschiedenen Kampfverbänden des Islamischen Staates (IS) im Irak angeschlossen und dadurch als Mitglied an der Vereinigung beteiligt zu haben.

Die beiden 40- und 43-jährigen Angeschuldigten wurden am 15. April 2026 durch Kräfte des Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen in Chemnitz und Leipzig festgenommen. Beide befinden sich seitdem aufgrund von Haftbefehlen des Oberlandesgerichts Dresden in Untersuchungshaft.

Dem 40-jährigen Angeschuldigten wird die Mitgliedschaft als Kämpfer und Scharfschütze in verschiedenen Kampfverbänden des IS im Irak im Zeitraum vom 22. März 2015 bis zum 29. Dezember 2016 vorgeworfen.

Dem 43-jährigen Angeschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 20. Juni 2014 bis Dezember 2016 als Kämpfer und Grenzschützer für verschiedene (Kampf-) Verbände des IS tätig gewesen zu sein.

Der weitere 27-jährige Angeschuldigte wurde am 18. März 2026 in Leipzig durch Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) festgenommen. Er befindet sich seitdem aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofes in Untersuchungshaft. Ihm liegt zur Last, als Jugendlicher mit Verantwortungsreife sowie als Heranwachsender im Irak im Zeitraum von Juli 2016 bis März 2017 als Kämpfer bzw. Grenzschützer für verschiedene (Kampf-) Verbände des IS tätig gewesen zu sein. Nach Verfahrensabgabe durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erfolgte die Anklageerhebung durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am 3. September 2026.

Alle vier Angeschuldigten sollen für ihre Tätigkeit für den IS Zahlungen erhalten haben. Die Beträge sollen zwischen etwa 900 und 3.300 US-Dollar gelegen haben.

Die angeklagten Verbrechenshandlungen erfolgten im Irak und standen untereinander nicht im Zusammenhang. Eine Betätigung der vier Angeschuldigten für die terroristische Vereinigung IS nach deren Einreise ins Bundesgebiet konnte nicht festgestellt werden. Anhaltspunkte für eine konkrete Bedrohungslage in Deutschland ergaben sich nicht.

Das Oberlandesgericht Dresden wird nunmehr über die jeweilige Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklagen entscheiden.

Zum Hintergrund:
Zu den Verfahren wurde bereits eine gemeinsame Medieninformationen durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen am 16. April 2026 sowie eine Medieninformation durch die Bundesanwaltschaft am 19. März 2026 veröffentlicht.


Kontakt

Generalstaatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Dr. Patrick Pintaske
Telefon: +49 351 446 2838
Telefax: +49 351 446 2830
E-Mail: pressesprecher@gensta.justiz.sachsen.de
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