Landtag verabschiedet Landarztgesetz

30.09.2021, 16:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Jungen Menschen in unserem Freistaat eine gute Perspektive bieten«

Der sächsische Landtag hat heute das »Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen« verabschiedet. Kernpunkt des Gesetzes ist die Einführung einer Landarztquote in Sachsen, die den Bewerberinnen und Bewerbern die Aufnahme eines Medizinstudiums außerhalb des Numerus Clausus - Regimes ermöglicht, wenn sie sich dazu verpflichten, nach Abschluss der fachärztlichen Weiterbildung vorzugsweise im Bereich der Allgemeinmedizin für die Dauer von zehn Jahren, in einem hausärztlich unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat zu praktizieren.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Die Zahlen sind mehr als alarmierend. Von den rund 2.600 Hausärztinnen und Hausärzten in Sachsen wird aus Altersgründen in den nächsten fünf bis sieben Jahren ein Großteil ausscheiden. Um es deutlich zu machen: Jede vierte Ärztin bzw. jeder vierte Arzt ist über 60 Jahre, jede bzw. jeder zehnte über 65 Jahre alt. Deswegen haben wir uns als Staatsregierung auf ein 20-Punkte-Programm zur Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung als Gesamtpaket geeinigt. Zu diesem Programm gehört auch das Landarztgesetz, mit dem wir junge Menschen zu einer ärztlichen Tätigkeit in einem unterversorgten Gebiet motivieren wollen. Damit das gelingt, benötigen wir auch die Hilfe der Kommunen vor Ort, die beispielsweise bei der Bereitstellung von geeigneten Praxisräumen und Wohnungen unterstützen können.
Mit der Sicherung der wohnortnahen ärztlichen Versorgung haben wir eine sehr große Aufgabe zu bewältigen, die eine zentrale Rolle für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft spielt. Es ist wichtig, dass wir diese Aufgabe gemeinsam bewältigen. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der heute beschlossenen Landarztquote einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gehen und jungen Menschen in unserem Freistaat eine gute Perspektive – gerade auch im ländlichen Raum – bieten.«

Die Einführung der Landarztquote ist Teil der Umsetzung des 20-Punkte-Programms zur medizinischen Versorgung, welches das sächsische Kabinett im Juni 2019 beschlossen hatte. Weitere Maßnahmen des Programms, die bereits jetzt umgesetzt werden, betreffen die Schaffung von mehr Studienplätzen, beispielsweise im ungarischen Pécs oder mit einem Modell-Studiengang in Chemnitz sowie die Weiterführung von Stipendienprogrammen für Studierende. Außerdem läuft die Förderung von Weiterbildungsverbünden und Ärztenetzwerken, hierzu fand beispielsweise Anfang September die Auftaktveranstaltung des Fortbildungsverbundes der Kinder- und Jugendpsychiatrie statt. Auch beim Treffen des Netzwerkes »Ärzte für Sachsen« am 22. September in Gröditz haben sich alle Akteure im Gesundheitswesen über geeignete Strategien zur Nachwuchsgewinnung und –entwicklung ausgetauscht.

Das »20-Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030« zum Nachlesen: https://www.sms.sachsen.de/download/SMS-Kurzfassung-20-Punkte-Programm-barrierefrei.pdf.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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