Studium erfolgreich abgeschlossen – 210 neue Kommissarinnen und Kommissare der Polizei Sachsen ernannt
01.10.2021, 13:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
210 Absolventinnen und Absolventen der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) werden heute in Dresden zu Kommissarinnen bzw. Kommissaren ernannt. Gleichzeitig werden sie von der Rothenburger Polizeifachhochschule in die Dienststellen der Polizei Sachsen verabschiedet. Die Studentinnen und Studenten hatten dem 26. Bachelorstudienjahrgang sowie dem 6. Vorbereitungsdienstes Computer- und Internetkriminalitätsdienst (CuIKD) angehört. Auch werden vier sächsische und zwei thüringische Studierende des 14. Masterstudienganges 2020/2022 zur Deutschen Hochschule für Polizei nach Münster verabschiedet.
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Die sächsische Polizei gewährleistet Sicherheit und Ordnung im Freistaat Sachsen – mit Augenmaß und Umsicht. Eine entsprechende Ausbildung ist hierfür unerlässlich: Die Eckpfeiler bilden eine wissenschaftliche Grundlagenausbildung, eine gute Mischung von Theorie und Praxis sowie eine zielgruppen- und funktionsbezogene Fortbildung. Die neuen Kommissarinnen und Kommissare werden Verantwortung übernehmen, für ihre Aufgabe, für die Menschen im Freistaat sowie für ihre Kolleginnen und Kollegen. Wir ernennen heute sehr gut ausgebildete, tatkräftige und motivierte Polizistinnen und Polizisten, die Haltung haben und zeigen. Sie werden das, was sie gelernt haben, im Dienst umsetzen und ihren Teil zu einer modernen Polizei beitragen.«
Mirko Göhler, kommissarischer Prorektor der Hochschule der Sächsischen Polizei: »Die Dienststellen der Polizei Sachsen erhalten hochmotivierten und gut qualifizierten Führungsnachwuchs. Es kommt auf jede und jeden Einzelnen von Ihnen an. Für die weitere berufliche und persönliche Zukunft wünsche ich den Absolventinnen und Absolventen alles Gute und viel Erfolg.«
Die Leiterin und Leiter der Polizeidienststellen ernennen die ihnen zuversetzten Kommissarinnen und Kommissare im Beisein des Landespolizeipräsidenten Horst Kretzschmar, der im Anschluss die Besten des Bachelorstudienganges sowie des Vorbereitungsdienstes Computer- und Internetkriminalitätsdienst auszeichnet.
Je nach zukünftiger Verwendung werden die Absolventinnen und Absolventen zum Polizei- oder Kriminalkommissarin bzw. -kommissar ernannt und im Streifendienst, bei der Bereitschaftspolizei, der Verkehrspolizei oder der Kriminalpolizei zum Einsatz kommen.
Hintergrundinformationen
Zur Hochschule der Sächsischen Polizei (FH):
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist die zentrale Bildungseinrichtung der Polizei Sachsen. Zu ihr gehören die Standorte in Rothenburg und in Bautzen. Die Leitung haben derzeit der kommissarische Prorektor Mirko Göhler, Prorektor Hanjo Protze und Kanzlerin Dr. Laura Linczmajer inne.
Die FH wird derzeit umfassend modernisiert und erweitert. Hierfür investiert der Freistaat Sachsen an den beiden Standorten Rothenburg und Bautzen in den kommenden Jahren mehr als 100 Millionen Euro, um eine moderne Infrastruktur und zeitgemäße Studienbedingungen zu schaffen. Die Zielstellung eines Campus 4.0 zieht sich wie ein roter Faden durch die Planungen und Umgestaltungen.
Ein Aufbaustab bereitet seit August 2019 die Neustrukturierung der FH vor. Zukünftig sollen Aus- und Fortbildung der Polizei Sachsen unter einem organisatorischen Dach zusammengeführt werden. Damit reagiert die Polizei Sachsen auf die Empfehlungen eines Kommissionsberichtes, welcher im Juni 2019 von Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller vorgestellt worden war.
Zum Bachelor-Studiengang:
Der Bachelor-Studiengang umfasst insgesamt sechs Semester und erstreckt sich somit über drei Studienjahre. Dies entspricht einem studentischen Workload von 5400 Stunden bzw. 180 ECTS (European Credit Transfer System), entsprechend dem § 19 Hochschulrahmengesetz.
Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (zwei Semester), welches am Fortbildungszentrum in Bautzen, und ein Hauptstudium (vier Semester), welches an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg/O.L. durchgeführt wird. Studienbewerber/-innen, welche aus der Laufbahngruppe 1.2 (vorher: mittleren Dienst) aufsteigen möchten, beginnen ihr Studium direkt im zweiten Studienjahr.
Zum Vorbereitungsdienst Computer- und Internetkriminalitätsdienst (CuIKD):
Der Vorbereitungsdienst Computer- und Internetkriminalitätsdienst (CuIKD) beinhaltet sechs Monate fachtheoretische Ausbildung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH). Anschließend sechs Monate Praktikum beim Landeskriminalamt Sachsen sowie in den Polizeidirektionen. Mit Bestehen der Prüfung werden die Absolventinnen und Absolventen zu Kriminalkommissarinnen oder -kommissaren ernannt. Ihre Arbeitsplätze werden im sächsischen Cybercrime-Competence Center (SN4C) des Landeskriminalamtes und in den Kommissariaten »Cybercrime« der Polizeidirektionen sein.
Zum Master-Studiengang:
Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) bildet neben der Laufbahngruppe 2.1 auch die Laufbahngruppe 2.2 aus. Der Masterstudiengang setzt eine erfolgreiche mehrjährige Tätigkeit der Bewerberinnen oder Bewerber in der Laufbahngruppe 2.1 voraus und kann daher nur durch Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte belegt werden.
Die zukünftigen Polizeirätinnen und Polizeiräte absolvieren ihr erstes Studienjahr des zweijährigen Masterstudiums an der Hochschule in Rothenburg/O.L. Anschließend setzen sie ihr Studium an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup fort. Der Masterstudiengang höherer Polizeidienst »Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement« ist an der Deutschen Hochschule der Polizei bereits seit 2005 akkreditiert.
Seit 2008 werden neben sächsischen Polizistinnen und Polizisten auch Thüringer Kolleginnen und Kollegen gemeinsam in einem Studienkurs ausgebildet. Sie bestreiten im ersten Studienjahr insgesamt zehn Module gemeinsam an der Hochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg/O.L.