Opferbeauftragte der Staatsregierung legt Konzept und ersten Tätigkeitsbericht vor
02.11.2021, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Heute hat das sächsische Kabinett den ersten Tätigkeitsbericht und das Konzept für die künftige Tätigkeit der sächsischen Opferbeauftragten beschlossen. Bislang hat die Opferbeauftragte mit ihrem Team über 70 Gespräche mit Partnerinnen und Partnern der Opferhilfe und des Opferschutzes in der Verwaltung und Zivilgesellschaft geführt. Wichtige Partner innerhalb der Staatsregierung sind das Innen- wie auch das Justiz- und Sozialministerium. Für die Arbeit im Interesse der Opfer ist die Kooperation mit Staatsanwaltschaft und Polizei - besonders im Bereich der Kommunikation und Betreuung von Opfern - sehr wertvoll. Darüber hinaus sind Verbände und Vereine, wie die Opferhilfe Sachsen e.V., der WEISSE Ring, der Landesverband PSNV e.V. und die Traumaambulanzen engagierte Akteure, mit denen die Opferbeauftragte im Gespräch ist.
Staatsministerin Petra Köpping: »Terrorismus und Extremismus richten sich nicht nur gegen Einzelne, sondern gegen die demokratische Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, alle Kräfte anzuspannen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und für unsere Demokratie einzustehen. Deshalb bin ich für den Einsatz von Iris Kloppich sehr dankbar.«
Das Konzept sieht vor, das entstandene Netzwerk weiter auszubauen und lebendig zu halten. Die sächsische Opferbeauftragte erklärt: »Wir müssen präventiv arbeiten und wir dürfen es nicht einzeln tun. Ein Nebeneinander reicht nicht, weil es zulasten der Opfer geht. Vielmehr muss das gegenseitige Rollenverständnis der beteiligten Professionen verbessert werden. Opferhilfe funktioniert ganzheitlich und vernetzt.« Mit wichtigen Akteuren im Hilfesystem, u.a. der Opferhilfe Sachsen e.V. und dem RAA Sachsen e.V., hat Iris Kloppich deshalb Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Damit sind die Aufgaben im Hilfesystem klar umrissen und erleichtern schnelles, abgestimmtes Handeln im Schadensfall.
Darüber hinaus gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Opferbeauftragten der Bundesregierung und den Opferbeauftragten der Länder. Der islamistische Anschlag am 4.10.2020 in Dresden hat gezeigt, wie notwendig das länderübergreifende Zusammenwirken ist.
In ihrem Konzept hat sich die Opferbeauftragte mit der aktuellen Situation der Opferhilfe und des Opferschutzes in Sachsen auseinandergesetzt und resümiert: »Wir haben ein gut ausgebautes System der Akuthilfe nach Schadensereignissen. Polizei, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen, weitere Akteure und die ehrenamtlichen Kriseninterventionsteams arbeiten sehr engagiert. All das ist unverzichtbar für Opfer und Betroffene.«
Daran will die Opferbeauftragte künftig anknüpfen: Besonders in großen Schadenslagen arbeitet sie eng mit Polizei und Staatsanwaltschaft, den Teams der psychosozialen Notfallversorgung und Traumaambulanzen, weiteren Partnern, etwa der Opferhilfe Sachsen e.V., dem WEISSEN Ring, der Unfallkasse und dem Kommunalen Sozialverband zusammen. Sie sensibilisiert für die Bedürfnisse der Leidtragenden und lotst Betroffene an die passende Einrichtung oder unterstützende Stelle. Die Kooperation soll eine möglichst lückenlose Betreuung von Opfern und Betroffenen ermöglichen.
Als Opferbeauftragte hat Iris Kloppich in ihrem Konzept Empfehlungen für die Zukunft ausgesprochen. Ihr Ziel ist es, den Opferschutz und die Opferhilfe in Sachsen weiter zu verbessern. Es wird darauf ankommen, gemeinsam mit der Staatsregierung, den zuständigen Behörden, Hilfeeinrichtungen und den Akteuren in der Zivilgesellschaft präventiv und vernetzt zusammen zu arbeiten, damit Menschen, die von Terror und anderen Unglücksfällen betroffen sind, wirksam und nachhaltig unterstützt werden.
Hintergrundinformationen
Die Opferbeauftragte der Staatsregierung, Iris Kloppich, war mit Kabinettsbeschluss vom 4. Juni 2019 berufen worden.
Nach dem Terroranschlag am 19. Dezember 2016 auf dem Berliner Breitscheidplatz hatte die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, dass in allen Ländern zentrale Ansprechstellen für Opfer von terroristischen und extremistischen Gewalttaten einzurichten sind. Die sächsische Opferbeauftragte steht darüber hinaus auch Opfern und Betroffenen von schwerster Kriminalität im Einzelfall sowie von großen Verkehrsunfällen, von Unfällen im Wirtschaftsleben sowie von Naturkatastrophen als vertrauensvolle Ansprechpartnerin und Lotsin zur Seite. In ihrer Tätigkeit ist die Opferbeauftragte unabhängig und weisungsfrei. Unterstützt wird sie von einer Geschäftsstelle im Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.