Langjähriger Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen verabschiedet

03.12.2021, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerpräsident würdigt Wirken von Stephan Pöhler als herausragend – Neuer Landesbeauftragter ist Michael Welsch

Dresden (3. Dezember 2021) - Ministerpräsident Michael Kretschmer hat den langjährigen Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, in der Sächsischen Staatskanzlei verabschiedet und ihm für sein überaus engagiertes Wirken gedankt. Pöhler scheidet nach mehr als 16 Jahren aus dem Ehrenamt aus. Der Chemnitzer Michael Welsch folgt ihm als nunmehr hauptamtlicher Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen nach.

Der Regierungschef betonte: »Stephan Pöhler hat als Behindertenbeauftragter Außergewöhnliches geleistet. Der unermüdliche Einsatz für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben bestimmte dabei stets sein Handeln. Für das beeindruckende und herausragende Engagement und für wertvollen Rat möchte ich auch im Namen der Staatsregierung ganz herzlich Danke sagen.«

In seiner Amtszeit hat Pöhler die Belange von Menschen mit Behinderungen als Querschnittsthema innerhalb der Staatsregierung sichtbar gemacht und das ehrenamtliche Beauftragtenamt zu einer anerkannten Institution auf der Ebene der Staatsregierung entwickelt. Zudem hat er nicht nur die Verabschiedung des Sächsischen Inklusionsgesetzes angeschoben, sondern diesem auch seine maßgebliche Prägung gegeben. Ferner hat er die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten etabliert, fachlich den Ausbau barrierefreier Formate beim MDR begleitet und seine Expertise in zahlreichen Gremien und Prozessen eingebracht.

Pöhler sagte in seiner Abschiedsrede: »Inklusion, Partizipation und Teilhabe aller ist ein unverzichtbarer Faktor unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dabei gilt es sowohl Menschen mit als auch Menschen ohne Behinderung einzubeziehen. Dies war stets mein Selbstverständnis für dieses Ehrenamt, das ich mit Freude und besonderem Respekt vor der Aufgabe, gegenüber der Staatsregierung im Interesse der Menschen mit Behinderungen in Sachsen begleitet habe.«

Zum neuen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen ist Michael Welsch berufen worden. Kretschmer gratulierte ihm und wünschte ihm viel Erfolg für seine wichtige Arbeit. »Michael Welsch verfügt über eine hervorragende Expertise und ist darüber hinaus ausgezeichnet vernetzt. Mit dem Anspruch, die Lebensqualität und die Partizipationsmöglichkeiten weiter entscheidend zu verbessern, werden wir mit Michael Welsch die Behindertenpolitik im Freistaat Sachsen insgesamt weiter voranbringen.«

Der 54-jährige Verwaltungs- und Politikwissenschaftler hatte sich in dem im April gestarteten Bewerbungsverfahren zur erstmaligen Besetzung der Position eines hauptamtlich tätigen Landesbeauftragten unter zahlreichen Bewerbern durchgesetzt. Die Verbände der Menschen mit Behinderungen wurden in diesem Prozess beteiligt. Welsch war zuletzt seit mehr als elf Jahren Persönlicher Referent und Leiter der Geschäftsstelle des scheidenden Beauftragten. Zuvor war er unter anderem viele Jahre als Leiter der Zweigstelle des Integrationsamtes und der Hauptfürsorgestelle beim Amt für Familie und Soziales in Chemnitz tätig.

»Dem Amt und den damit verbundenen Herausforderungen werde ich mich mit großer Freude und Leidenschaft stellen. Die menschenrechtlichen Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention und die Staatszielbestimmung der Sächsischen Verfassung, auf gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen hinzuwirken, werden Basis meiner Arbeit sein«, sagte Welsch bei seinem Amtsantritt. Als wichtige Themen seiner künftigen Arbeit nannte er unter anderem den Ausbau der Partizipation, die Fortentwicklung der digitalen Barrierefreiheit, die Stärkung des Budgets für Arbeit sowie das Voranbringen des Instruments der Zielvereinbarungen. Zudem gelte es, immer und überall für eine umfassende Barrierefreiheit einzutreten.

Hintergrund:

Nach § 12 Absatz 1 Sächsisches Inklusionsgesetz beruft der Ministerpräsident unter Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderungen für die Dauer einer Legislaturperiode bei der Staatskanzlei einen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. Der Landesbeauftragte ist unabhängig, nicht weisungsgebunden und ministeriumsübergreifend tätig.
Der Landesbeauftragte wirkt darauf hin, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Eine wichtige Aufgabe dabei ist die Beratung der Sächsischen Staatsregierung in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen.

Hinweis: Fotos von dem Termin stellen wir zeitnah im Medienservice bereit.
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Kontakt

Sächsische Staatsregierung

Regierungssprecher Ralph Schreiber
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