Neues Modellprojekt zur Anwerbung ausländischer Pflegefachkräfte aus Drittstaaten
02.12.2021, 12:52 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Gewinn für beide Seiten«
Der Fachkräftemangel stellt den Gesundheitssektor vor große Herausforderungen, auch und gerade im Freistaat Sachsen, wo die demographische Entwicklung besonders gravierend verläuft. Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt, wie dringend wir auf Pflegefachkräfte angewiesen sind, um die gesundheitliche und pflegerische Versorgung im Freistaat Sachsen in der bisherigen hohen Qualität aufrecht zu erhalten. Die Anwerbung ausländischer Fachkräfte ist neben der Stärkung der eigenen Aus- und Weiterbildung daher unumgänglich. Da das Potential an anzuwerbenden Pflegefachkräften in Europa und konkret in der Europäischen Union inzwischen sehr beschränkt ist, hat sich der Fokus auf die Anwerbung von Pflegefachkräften aus Drittstaaten verschoben
Das Sozialministerium unterstützt daher im Rahmen eines neuen Modellprojektes säch-sische Arbeitgeber in der Pflege finanziell in Höhe von maximal 6.000 Euro pro ange-worbener Pflegefachkraft. Voraussetzung ist eine Anwerbung in Zusammenarbeit mit der in diesem Bereich etablierten Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit. Damit werden faire Anwerbebedingungen gewährleistet.
Sozialministerin Petra Köpping: »Mit der neuen Förderung wollen wir sächsische Arbeitgeber ermutigen, den Schritt zur Integration ausländischer Fachkräfte zu wagen, und ihnen gleichzeitig einen Teil des finanziellen Aufwandes und Risikos abnehmen. Wir brauchen in Sachsen dringender denn je gut ausgebildete Pflegefachkräfte. Neben dem Ausbau der eigenen Aus- und Weiterbildung müssen wir daher auch die Möglichkeiten der Anwerbung ausländischer Pflegefachkräfte nutzen. Eine erfolgreiche Integration dieser Fachkräfte ist ein Gewinn für beide Seiten. Sie bietet diesen jungen Leuten nicht nur eine sehr gute berufliche Perspektive in einem der besten Gesundheitssysteme der Welt, sondern bereichert auch den Arbeitsalltag in den sächsischen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und setzt neue Impulse.«
Die entsprechende Förderbekanntmachung wird am 2. Dezember 2021 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und ist dieser Medieninformation beigefügt. Förderanträge können dann bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Den Link finden Sie weiter unten ("Weiterführende Links").
Interessierte Arbeitgeber können sich für eine Beratung direkt an die Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung wenden.
Auch die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zu-sammenhalt geförderte Koordinatorin für die berufliche Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachkräfte sowie das IQ Netzwerk Sachsen stehen für Informationen rund um die Anwerbung und Integration ausländischer Pflegefachkräfte gern zur Verfügung.
Weitere Informationen: