Bericht aus der gemeinsamen Kabinetts-Sitzung von Sachsen und Bayern
14.12.2021, 13:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Dresden/München (14. Dezember 2021) - Bayern und Sachsen verbindet eine langjährige enge Partnerschaft. Unter Leitung von Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Ministerpräsident Michael Kretschmer tagten heute der Bayerische Ministerrat und die Sächsische Staatsregierung in einer gemeinsamen virtuellen Kabinettssitzung. Sie diskutierten dabei insbesondere über die aktuellen großen Herausforderungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und vereinbarten, die gute umfangreiche Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern weiter auszubauen.
1. Corona-Pandemie / Booster-Impfungen und Kinderimpfungen werden besonders vorangetrieben / Nachbesserungen bei den Wirtschaftshilfen des Bundes erforderlich / Forschung zu Long-COVID/Post-COVID-Syndrom weiter stärken und ausbauen
• Der Freistaat Bayern und der Freistaat Sachsen sind sich einig, dass alles unternommen werden muss, um das Personal in den Kliniken zu entlasten, indem die Infektionsfälle und die anschließenden Hospitalisierungen deutlich gesenkt werden. Zudem wird der Bund aufgefordert zu prüfen, ob mit Blick auf die Regelungen der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung Erleichterungen in Bezug auf die bestehenden Dokumentationsvorgaben für die Krankenhäuser ermöglicht werden können.
• Bayern und Sachsen sind sich einig, dass das Infektionsgeschehen in Hot-Spot Regionen besonders strikte Maßnahmen erfordert, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterbinden.
• Die Gefahren, die von der neuen besorgniserregenden Virusvariante Omikron ausgehen, müssen frühzeitig erkannt und mit entschlossenen Gegenmaßnahmen eingedämmt werden.
• Es gibt erste Hinweise aus Südafrika, dass die Virusvariante Omikron möglicherweise Kinder besonders gefährden könnte. Sachsen und Bayern bereiten sich vor. Um Infektionsketten in dieser Altersgruppe möglichst früh zu erkennen und unterbrechen zu können, werden Testungen auch für Kinder auf hohem Niveau fortgeführt. Zum Schutz von Kindern unter 12 Jahren werden Sachsen und Bayern die Impfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission auch bei fünf- bis elfjährigen Kindern vorantreiben. Beide Länder haben bereits umfassende Vorbereitungen getroffen und werden nach den ersten Auslieferungen des Impfstoffs für diese Altersgruppe mit den Impfungen beginnen.
• Die beiden Freistaaten tauschen sich über die ergriffenen Maßnahmen, deren Wirksamkeit und die Erfahrungen aus. Sie stimmen sich im Rahmen der etablierten Kommunikationskanäle eng mit Tschechien zur weiteren Koordinierung grenzüberschreitender Fragen der Pandemiebekämpfung ab.
• Das gemeinsame, regelmäßige Lagebild (Infektionszahlen, Bettenbelegung, Mutationen), welches auch die Grenzregion zur Tschechischen Republik umschließt, wird fortgesetzt, um Probleme gemeinsam erkennen und lösen zu können.
Boostern:
• Bayern und Sachsen sind sich einig, dass die Pandemie nur durch weiteren und erheblichen Fortschritt beim Impfen bewältigt werden kann. Bisher ist die Impfquote noch deutlich zu niedrig, um den bestmöglichen Schutz vor einer weiteren Zunahme von COVID-19 Erkrankungen zu erreichen und das Infektionsgeschehen kontrollieren zu können.
• Der Freistaat Bayern und der Freistaat Sachsen rücken die Auffrischungsimpfungen noch weiter in den Fokus der Impfkampagne, da diese den Impfschutz entscheidend verstärken und die Pandemie bremsen können. Beide Länder rufen ihre Bürgerinnen und Bürger, insbesondere vulnerable Gruppen, nochmals und eindringlich dazu auf, die Gelegenheit zu Auffrischungsimpfungen wahrzunehmen. Die Auffrischungsimpfung wird allen Bürgerinnen und Bürgern ab 18 Jahren bereits in der Regel ab sechs Monaten nach ihrer letzten Impfung gegen COVID-19 ermöglicht. Bayern geht einen Schritt weiter und spricht sich für eine Auffrischungsimpfung nach fünf Monaten aus.
• Für die verstärkten Auffrischungsimpfungen und die Weiterführung der Erst- und Zweitimpfungen wird zur Ergänzung des zentralen Impfangebots der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie der Betriebsärztinnen und -ärzte weiterhin und verstärkt ein staatliches Impfangebot benötigt. Im Freistaat Bayern werden die Impfzentren inklusive mobiler Teams in den Landkreisen und Städten weiter massiv ausgebaut, um allen, die sich impfen lassen können, ein Impfangebot zu machen. Im Freistaat Sachsen wurden und werden dafür einerseits Impfstellen in allen Landkreisen und Impfzentren in den kreisfreien Städten eingerichtet, um einen festen Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger zu bieten. Andererseits wurden und werden die mobilen Teams personell verstärkt und aufgestockt, um die Impfkapazität in der Fläche deutlich zu steigern.
Vollzugsoffensive:
• Die beiden Staatsregierungen stimmen überein, dass intensive behördenübergreifende Kontrollmaßnahmen zur Durchsetzung der 2G/3G-Regelungen ein wirksames Mittel zur Eindämmung der Pandemie sind. Der Freistaat Bayern hat bereits in den Kabinettssitzungen vom 3. und 9. November 2021 die entsprechenden Kontrollen forciert und seitdem die Kontrollmaßnahmen intensiviert. Der Freistaat Sachsen hat dazu am 5. November 2021 eine entsprechende Erlasslage geschaffen, die eine effektive und behördenübergreifende Kontrolltätigkeit ermöglicht. Die zusätzlich gebildeten, gemeinsamen Kontrollteams mit Ordnungs-/ und Gesundheitsämtern sowie der Polizei haben sich bewährt und leisten einen wirksamen Beitrag bei den Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Notfall-Verordnung.
Neustart Wirtschaft nach Corona:
• Die Wirtschaft hat im ersten Halbjahr 2021 große Schritte aus der Corona-Rezession gemacht. Die Wachstumsraten in Bayern und Sachsen liegen deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Die für beide Bundesländer wichtige Industrie erholte sich schnell, sieht sich aber aktuell durch die teils deutlichen Lieferengpässe und Preissteigerungen wie im Energiesektor mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Jetzt muss dafür gesorgt werden, dass die Dienstleistungsbranchen und das Gastgewerbe gut durch die 4. Welle kommen und danach schnell zurück zu alter Stärke finden.
• Größere ökonomische Schäden konnten dank der Flexibilität und Innovationskraft der mittelständischen Wirtschaft und vor allem aufgrund umfassender Corona-Wirtschaftshilfen, mit denen den Betroffenen die benötigte Liquidität gewährt wurde, verhindert werden. Bayern und Sachsen begrüßen, dass der Bund die aktuell bis Jahresende laufende Überbrückungshilfe III Plus verbessert, insbesondere im Hinblick auf abgesagte Veranstaltungen. Bayern und Sachsen begrüßen zudem die Verlängerung der Überbrückungshilfe einschließlich des Programmbestandteils Eigenkapitalhilfe sowie die Neustarthilfe bis 31. März 2022. Die verbesserten Förderkonditionen der Überbrückungshilfe IV sind notwendig, um die betroffenen Unternehmen angemessen zu unterstützen und die ökonomische Wirkung der erneuten und unerwartet drastischen Infektionsschutzmaßnahmen abzufedern. Bayern und Sachsen sprechen sich aber gegen die geplante Absenkung des Höchstfördersatzes auf 90 Prozent in der Überbrückungshilfe IV ab Januar 2022 aus. Bayern und Sachsen fordern zudem eine Klarstellung des Bundes, dass auch ein Umsatzeinbruch infolge einer vollständig vorübergehenden Schließung ohne behördliche Schließungsanordnung auch schon in der Überbrückungshilfe III plus coronabedingt ist, wenn der Geschäftsbetrieb aus betriebswirtschaftlichen Gründen aufgrund von staatlichen Einschränkungen des normalen Geschäftsbetriebs wie etwa Zugangsbeschränkungen für bestimmte Kundengruppen (2G-Regelungen, Verbot touristischer Übernachtungen) oder eingeschränkten Öffnungszeiten nicht aufrechterhalten werden kann.
• Solange das Infektionsrisiko hoch ist, wird privater Konsum zurückgehen, wo er auf sozialen Kontakten beruht. Daher ist es wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in einer sicheren Umgebung konsumieren können, wozu Schutzmaßnahmen eingehalten werden müssen. Nur durch eine Steigerung der Impfquoten in Bayern und Sachsen kann die 4. Welle überwunden und zu wirtschaftlichem Wachstum zurückgekehrt werden. Politik und Wirtschaft stehen dabei in gemeinsamer Verantwortung, auf ein solidarisches Verhalten der Ungeimpften nachdrücklich einzuwirken.
• Bayern und Sachsen betonen, dass trotz Pandemie-bedingter Sonderausgaben mutige Zukunftsinvestitionen des Staates von entscheidender Bedeutung sind. Nur mit einer Stärkung der Investitionsquote auf Bundesebene und einem ausgewogenen Verhältnis von konsumtiven und investiven Ausgaben kann es gelingen, die großen Herausforderungen Digitalisierung und Klimaschutz in Deutschland zu meistern.
• Sachsen und Bayern investieren als zwei der bedeutendsten und dynamischsten Hochtechnologiestandorte Europas in ihre Zukunft. Die beiden Länder haben innovationsstarke Firmen, eine übergreifende Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und gut ausgebildete Fachkräfte. Die Bayerische und die Sächsische Staatsregierung unterstützen hier mit schlagkräftigen Initiativen und Programmen. So hat Bayern im Zuge der Corona-Pandemie seine Hightech Agenda weiter verstärkt und beschleunigt. Sachsen verfolgt mit seiner Innovations-, Wasserstoff- und KI-Strategie das Ziel eines intelligenten, ökologisch nachhaltigen und sozial integrativen Wachstums. Bayern und Sachsen wollen künftig noch enger zusammenarbeiten, um bei zentralen Zukunftsthemen wie beispielsweise Wasserstoff, Quantentechnologien und 6G sowie bei der Rückgewinnung der technologischen Souveränität, beispielsweise in der Mikroelektronik, weiter voranzukommen.
• Die beiden Staatsregierungen betonen darüber hinaus die Bedeutung attraktiver unternehmerischer Rahmenbedingungen für den weiteren wirtschaftlichen Aufschwung und die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft. Die Bundesregierung muss ihrer Aufgabe gerecht werden und weitere Wachstumsimpulse für unternehmerische Investitionen, für Start-ups und den Mittelstand schaffen. Investitionen der Betriebe müssen sich lohnen – dazu brauchen sie Planungssicherheit, klare und einfache Vorgaben und bürokratische Entlastungen.
Long-Covid:
• Die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung beschließen, die Forschung zu Long-COVID/Post-COVID-Syndrom weiter zu stärken und auszubauen.
Darüber hinaus haben die Bayerische und die Sächsische Staatsregierung insbesondere noch folgende Beschlüsse gefasst:
2. Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe / Zusammenarbeit zwischen Bayern und Sachsen wird gestärkt / Aufforderungen an den Bund
Bayern und Sachsen bieten mit ihrer technologiebasierten Wirtschafts- und Wissenschaftslandschaft beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft. Beide Länder werden daher die Zusammenarbeit im Bereich Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe stärken und die Durchführung gemeinsamer grenzüberschreitender Wasserstoffprojekte prüfen. Mit dem Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B) in Nürnberg und dem bayerischen Wasserstoffbündnis verfügt Bayern über ein schlagkräftiges Netzwerk mit mittlerweile über 200 Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft. Sachsens Wasserstoffnetzwerke Energy Saxony e. V., HZwo e. V. und HYPOS e. V. vertreten nahezu 300 namhafte sächsische, nationale und internationale Partner für den Aufbau einer internationalen und facettenreichen Wasserstoffwirtschaft mit den benachbarten Bundesländern.
• Bayern und Sachsen fordern die Bundesregierung auf, den Aufbau einer regionalen, landesübergreifenden sowie europaweiten Wasserstoffinfrastruktur zu unterstützen und zu beschleunigen. Es wird von zentraler Bedeutung sein, sowohl einen Nord-Süd als auch Ost-West-Korridor aufzubauen. Es bedarf Planungs- und Investitionssicherheit für den Transformationsprozess, damit die Gasinfrastruktur schrittweise umgestellt werden kann. Ziel ist es, dass beide Länder vor dem Jahr 2030 am European Hydrogen Backbone angeschlossen sind. Hierbei sind insbesondere die Bedarfe beim Aufbau regionaler Wasserstoffcluster (Burghausen, Chemnitz, Ingolstadt, Leipzig und die Metropolregion Mitteldeutschland, Meißen sowie die Lausitz) zu berücksichtigen. Bayern und Sachsen setzen sich dabei für einen den Netzentwicklungsplänen vorangestellten Systementwicklungsplan ein, der den Ausbau von Strom-, Gas- und Wasserstoffinfrastruktur besser aufeinander abstimmt.
• Die Landesregierungen fordern die Bundesregierung auf, die im Rahmen der EnWG-Novelle geschaffenen Übergangsregelungen für die Regulierung von Wasserstoffnetzen im Lichte der Entwicklungen auf europäischer Ebene weiterzuentwickeln (u. a. mit Blick auf das von der Europäischen Kommission für das 4. Quartal 2021 angekündigte Gesetzgebungspaket zur Dekarbonisierung des europäischen Gasmarkts und zur Schaffung eines Wasserstoffmarkts).
• Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine nationale Import-Strategie zu entwickeln mit dem Ziel, einen beschleunigten Ausbau von internationalen Wasserstoff-Partnerschaften zum Import von grünem Wasserstoff sicherzustellen.
• Die beiden Staatsregierungen fordern die Bundesregierung auf, den Aufbau von Elektrolysekapazitäten und die regionale Erzeugung von grünem Wasserstoff mit dem Ziel zu unterstützen, dass in allen Regionen Deutschlands kurzfristig die Verfügbarkeit von möglichst grünem Wasserstoff gewährleistet wird.
• Bayern und Sachsen fordern die Bundesregierung auf, das Thema der synthetischen Kraftstoffe, v. a. auf erneuerbaren Energien basierendes Kerosin, zu forcieren und somit die Entwicklung und den großtechnischen Einsatz von Power-to-Liquid (PtL)-Verfahren voranzutreiben. Für den Einsatz von synthetischen Kraftstoffen müssen hierzu rechtzeitig ambitionierte, verlässliche und an der wirtschaftlichen Praxis orientierte Rahmenbedingungen gesetzt werden, damit der Luftverkehr seine Klimaschutzziele erreichen kann. Nur so kann der Markthochlauf für PtL gelingen und kostenmindernde Skalierungseffekte erzielt werden. Förderungen von industriell skalierten Lösungsansätzen und gezielten technischen Weiterentwicklungen im Bereich der synthetischen Kraftstoffe werden daher ausdrücklich begrüßt.
• Die Landesregierungen fordern die Bundesregierung auf, die gesamte Wasserstoffwertschöpfungskette zu betrachten. Beide Länder haben bereits jetzt ein umfangreiches Know-how bei Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Darauf aufbauend soll die Bundesregierung unterstützen, dass Rahmenbedingungen für eine Skalierung von Wasserstoff-Schlüsselkomponenten und insbesondere von Raffinerie- und Elektrolyseprozessen geschaffen werden, damit sowohl Kostensenkungen als auch Produktionskapazitäten im industriellen Maßstab erreicht werden können. Besondere Bedeutung kommt dabei der konsequenten Umsetzung der IPCEI-Wasserstoffprojekte sowie des Nationalen Wasserstoffzentrums in enger Abstimmung mit den Ländern zu. Bayern und Sachsen sowie die weiteren ITZ-Standorte treiben partnerschaftlich den Prozess voran.
3. Bayern und Sachsen wollen Mobilkommunikation der sechsten Generation (6G) aktiv mitgestalten / Gemeinschaftsvorhaben »6G-life« der Technischen Universitäten Dresden und München zum Aufbau eines zukunftsweisenden 6G-Forschungshubs
Mobilkommunikation stellt eine Querschnittstechnologie dar, welche großen Einfluss auf die Innovationsmöglichkeiten des digitalen Zeitalters besitzt. Daher ist es von hoher Relevanz, optimal auf den Einsatz der Mobilkommunikation der sechsten Generation (6G) vorbereitet zu sein. Denn von 6G werden bedeutende Innovationssprünge hinsichtlich intelligenter, nachhaltiger, verlässlich verfügbarer und an die Umgebung anpassungsfähiger Kommunikation erwartet. Dies ist ein wichtiger Aspekt insbesondere mit Blick auf die Sicherheit von kritischer Infrastruktur.
• Bayern und Sachsen bekräftigen das gemeinsame Ziel, die Zukunftstechnologie 6G aktiv mitzugestalten und damit im Feld der mobilen Kommunikationstechnologien eine internationale Vorreiterrolle einzunehmen.
• Die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung begrüßen das Gemeinschaftsvorhaben »6G-life« der Technischen Universitäten Dresden und München zum Aufbau eines zukunftsweisenden 6G-Forschungshubs und sichern diesem Vorhaben ihre volle Unterstützung zu.
• Die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung beauftragen das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bzw. die Sächsischen Staatsministerien für Wissenschaft, Kultur und Tourismus sowie für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ihre umfassende Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich 6G weiter konsequent und bedarfsorientiert fortzusetzen.
• Die beiden Staatsregierungen fordern den Bund dazu auf, den eingeschlagenen Kurs hinsichtlich Forschung und Entwicklung im Bereich 6G zu verstetigen mit dem Ziel einer nachhaltigen Technologieführerschaft Deutschlands auf diesem Gebiet.
4. Stärkung der Grenzregionen / Bund muss Ausbau der Franken-Sachsen-Magistrale und des Ostkorridors Süd zügig vorantreiben / weitere Planungen zur Elektrifizierung von Bahnstrecken erforderlich
• Bayern und Sachsen stellen im Hinblick auf die Herausforderungen beim Klimaschutz und der öffentlichen Mobilität erneut die große Bedeutung einer durchgehend elektrischen und leistungsfähigen Bahninfrastruktur zwischen beiden Ländern heraus. Sie fordern den Bund auf, den Ausbau sowohl der Franken-Sachsen-Magistrale als auch des Ostkorridors Süd als wichtige Verbindungen zwischen beiden Ländern zügig voranzutreiben und insbesondere unverzüglich die DB Netz AG mit der Fortführung der Planungen für die Franken-Sachsen-Magistrale zu beauftragen.
• Darüber hinaus wird der Bund aufgefordert, weitere planerische Schritte zur Elektrifizierung der Oberfranken-Achse Hof - Neuenmarkt-Wirsberg - Lichtenfels mit der daran anschließenden Strecke Neuenmarkt-Wirsberg - Bayreuth - Schnabelwaid in die Wege zu leiten.
• Der Bund wird weiterhin aufgefordert, die Elektrifizierung der Strecke Dresden – Görlitz als natürliche Verlängerung der Franken-Sachsen-Magistrale in Richtung Polen und der Ukraine zu unterstützen und entsprechende Bundesmittel für Planung und Realisierung vorzusehen.
• Die Bayerische Staatsregierung und die Sächsische Staatsregierung fordern den Bund auf, im Deutschlandtakt die geplante Fern-Regional-Linie 2 in Richtung Leipzig unter Einbeziehung von Hof und Nürnberg zu konzipieren.
5. Bekämpfung der Afrikanische Schweinepest / länderübergreifende Kooperation und Abstimmung / aktiver Austausch vor Ort essenziell
• Bayern und Sachsen sind sich darüber einig, dass es sich bei der Afrikanischen Schweinepest um eine Krise nationaler Tragweite handelt, der Bund und Länder gemeinsam begegnen müssen.
• Die Sächsische Staatsregierung bedankt sich bei der Bayerischen Staatsregierung für die bisher geleistete Unterstützung bei der Vorbeugung vor und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Freistaat Sachsen.
• Die beiden Staatsregierungen beschließen, die länderübergreifende Kooperation aufrechtzuerhalten und zu vertiefen und sich auch weiterhin über die Strategie- und Tilgungskonzepte abzustimmen.
• Bayern und Sachsen kommen überein, dass für eine gegenseitige Unterstützung ein aktiver Austausch vor Ort bei laufenden Bekämpfungsmaßnahmen der Afrikanischen Schweinepest in den betroffenen Regionen essenziell ist.