Stadt Sebnitz ist größter staatlich anerkannter Erholungsort in Sachsen

15.12.2021, 13:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Tourismusministerium bescheinigt Anerkennung als Erholungsort

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus hat der Stadt Sebnitz mit allen zehn Ortsteilen den Status als staatlich anerkannter Erholungsort bestätigt. Die Ortsteile sind Altendorf, Hainersdorf, Hertigswalde, Hinterhermsdorf, Lichtenhain, Mittelndorf, Ottendorf, Saupsdorf, Schönbach und Sebnitz.

Sebnitz wurde damit in diesem Jahr erstmalig gleichzeitig in allen Ortsteilen zertifiziert. Bisher hatten sich mehrere Ortsteile zu verschiedenen Zeitpunkten dem Verfahren gestellt. Damit ist Sebnitz der größte staatlich anerkannte Erholungsort in Sachsen.

»Herzlichen Glückwunsch an Sebnitz mit seinen zehn Ortsteilen. Sebnitz ist mehr als nur die Kunstblumenstadt. Gäste, die hierherkommen, haben ganz vielfältige Möglichkeiten, sich aktiv zu erholen. Ich bin stolz und dankbar, dass es Perlen wie Sebnitz in unserer sächsischen Tourismuslandschaft gibt und freue mich, dass die Stadt ihren Titel als staatlich anerkannter Erholungsort weiter tragen darf«, betont Tourismusministerin Barbara Klepsch.

Der Titel Erholungsort wurde erstmalig 1997 an Sebnitz verliehen. Die abwechslungsreiche Landschaft verleiht den Ortsteilen ihren besonderen Reiz als Freizeit- und Erholungsregion. Die Umgebung von Sebnitz ist insbesondere für aktive, aber auch erholsame Aufenthalte im Freien geeignet. Ein gut ausgeschildertes, weit verzweigtes Rad- und Wanderwegenetz lädt dazu ein, die nähere Umgebung zu erkunden. Hauptanziehungspunkt für Gäste ist der Nationalpark Sächsische Schweiz mit seinen bizarren Felsformationen.

Der Ortsteil Hinterhermsdorf ist der erste Ort der Sächsischen Schweiz, der als »familienfreundlicher Urlaubsort« zertifiziert wurde. Eines der beliebtesten Ziele der Region ist eine Kahnfahrt auf der Oberen Schleuse.

Die Kirnitzschtalbahn bringt zudem seit 1898 Fahrgäste von Bad Schandau bis zum Lichtenhainer Wasserfall und ist die einzige, die in einen Nationalpark einfährt.

Hintergrund:

Grundlage für die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten in Sachsen ist das Sächsische Kurortegesetz (ANVO SächsKurG). In der ANVO SächsKurG sind die Anerkennungsvoraussetzungen aufgeführt. Gemäß § 3 a SächsKurG können die Anerkennungsvoraussetzungen nach ca. 10 Jahren überprüft werden. Die Stadt Sebnitz wurde mit Schreiben vom 12. September 2017 vom damals zuständigen Wirtschaftsministerium aufgefordert, die entsprechenden aktuellen Unterlagen bis zum 30. September 2019 einzureichen.


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus

Pressesprecher Jörg Förster
Telefon: +49 351 564 60620
E-Mail: presse.kt@smwk.sachsen.de
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