Weitere Öffnungsschritte für Kultur und Tourismus in Sachsen
01.02.2022, 15:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Kultur künftig unabhängig vom Infektionsgeschehen offen
Ab kommenden Sonntag (6. Februar 2022) gibt es weitere Öffnungsschritte für Kultur und Tourismus in Sachsen. Das Sächsische Kabinett hat heute entsprechende Änderungen für die künftige Corona-Notfall-Verordnung beschlossen.
Demnach bleiben Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater und Kinos auch bei steigendem Infektionsgeschehen und unabhängig von der Bettenbelegung der Krankenhäuser unter 2Gplus geöffnet. Für die Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen gilt bereits seit der letzten Notfallverordnung, dass sie auch bei steigendem Infektionsgeschehen nicht wieder geschlossen werden. Zugangsbedingung hier ist 2G.
»Ich bin sehr froh über diese weiteren Öffnungsschritte für die Kultur in Sachsen. Die unbefristete Öffnung aller Kultur- und Freizeiteinrichtungen gibt den Leitungen, den Künstlerinnen und Künstlern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern endlich wieder Sicherheit für ihre Planungen. Mit dieser Festlegung räumen wir in Sachsen der Kultur die Sonderstellung ein, worauf sich die Länder bei der vorletzten Ministerpräsidentenkonferenz verständigt hatten«, betont Kulturministerin Barbara Klepsch im Anschluss an die Kabinettsitzung heute.
Auch bezüglich der maximalen Auslastung gibt es für die Kultur- und Freizeiteinrichtungen weitere Veränderungen.
Bei Unterschreiten der Überlastungsstufe in den Krankenhäusern gilt für Veranstaltungen wahlweise 50 Prozent Auslastung der Höchstkapazität mit bis zu 2.000 Besucherinnen und Besuchern oder bei 25 Prozent der Höchstkapazität ohne Beschränkung der Besucherzahl.
Sollte die Überlastungsstufe überschritten werden, darf die Höchstkapazität zu 50 Prozent mit bis zu 500 Besucherinnen oder Besuchern ausgeschöpft werden oder es können 1.000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen bei 25 Prozent Auslastung der Höchstkapazität.
Weitere Öffnungsschritte sind für den Tourismusbereich beschlossen worden. So bleiben Reisebüros für den Publikumsverkehr unter 2G unabhängig vom Infektionsgeschehen und von der Bettenbelegung geöffnet.
Weiterhin wird die Beherbergung bei nicht-touristischen Reisen, wie zum Beispiel bei Dienstreisen, unter 3G möglich sein. Bisher galt auch hier 2Gplus.
Ebenfalls eine wichtige Erleichterung und bedeutend für einen Neustart im Tourismus ist, dass für die Gastronomie sowohl innen als auch außen die 2G Regelung anstatt wie bisher 2Gplus für die Innengastronomie gilt.
Und auch die Lockerungen im Handel mit 3G beim Unterschreiten der Überlastungsstufe ist ein wichtiges Signal für den gesamten Einzelhandel sowie für die Belebung der Innenstädte und damit auch für das Durchstarten des Tourismus.