Grundschüler an öffentlichen Schulen erhalten Bildungsempfehlung

07.02.2022, 09:41 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Rund 32.200 sächsische Grundschüler der 4. Klassen erhalten am Freitag (11. Februar) zusammen mit den Halbjahresinformationen ihre Bildungsempfehlung für eine der weiterführenden Schulen. Bis zum 4. März 2022 müssen die Eltern ihre Kinder dann an einer Oberschule oder an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. Im letzten Schuljahr folgten rund 73 Prozent der Eltern der erteilten Bildungsempfehlung.

»Den Schülern stehen alle Türen offen, egal ob sie die Oberschule oder das Gymnasium wählen«, erklärte Kultusminister Christian Piwarz. Die Sorgen der Eltern, mit der Entscheidung den weiteren Lebensweg ihrer Kinder in Stein zu meißeln, seien verständlich, aber der Minister machte deutlich: »Es gibt keine Einbahnstraße und keine Chancen werden verbaut. In Sachsen führen viele Wege zu einem erfolgreichen Schulabschluss. Wer will, kann das Abitur auch über die Oberschule erreichen.« Das Abitur sei zudem nicht der »Heilige Gral«. Auch eine berufliche Ausbildung ebnet den Weg für persönlichen und beruflichen Erfolg. »Wichtig ist, dass bei der Entscheidung das Wohl des Kindes an erster Stelle steht«, appellierte der Minister. Die Bildungsempfehlung und die Einschätzungen der Lehrer seien für die richtige Wahl entscheidend. Die Eltern sollten darauf vertrauen, damit ihre Kinder weiterhin motiviert lernen können.

Zahlen

Im letzten Schuljahr haben von rund 32.000 Grundschülern 17.974 Schüler und damit rund 56 Prozent eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten. Das sind sechs Prozentpunkte mehr als im vergangenen Jahr. 43 Prozent der Grundschüler (13.800) haben eine Empfehlung für die Oberschule bekommen. Ein Prozent der Grundschüler erhielten keine Bildungsempfehlung, da sie entweder in DAZ-Klassen oder inklusiv lernzieldifferent unterrichtet werden.

Ca. 23 Prozent der Schüler mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium entschieden sich für die Oberschule und ca. 4,5 Prozent wählten trotz Oberschulempfehlung den Weg auf das Gymnasium.

Im Schuljahr 2021/22 lernen insgesamt 13.394 Schüler in der Klassenstufe 5 eines öffentlichen Gymnasiums. Davon haben 621 Schüler (4,5 Prozent) eine Bildungsempfehlung für die Oberschule erhalten. Auch umgedreht melden sich Schüler mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium auf der Oberschule an. So lernen im Schuljahr 2021/22 insgesamt 16.860 Schüler in der Klassenstufe 5 einer öffentlichen Oberschule. Davon haben 4.137 Schüler (23 Prozent) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten.

Hintergrund zur Bildungsempfehlung

Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note »ausreichend« oder schlechter benotet wurde.

Zudem muss das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird auch erteilt, wenn die Schüler diese Anforderungen am Ende des Schuljahres erfüllen.

Auch ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium können Schüler bis zum 4. März 2022 an einem Gymnasium ihrer Wahl angemeldet werden.

Am 8. März 2022 (Ersttermin) nehmen diese Schüler an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.

Vom 8. März bis zum 17. März 2022 wird mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium geführt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium.

Eine besondere Bildungsberatung gibt es für Eltern der Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der Oberschule, die bereits im Halbjahr die notwendigen Leistungen für einen Übergang zum Gymnasium vorweisen. Diese Bedingungen müssen dann auch am Ende des Schuljahres erfüllt sein.

Außerdem können die Schüler nach jeder Klassenstufe von der Oberschule an das Gymnasium wechseln, müssen dafür jedoch die erforderliche Begabung und Leistung, insbesondere in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im vorangegangenen Schuljahr gezeigt haben.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher N.N.
Telefon: +49 351 564 65100
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