Minister Dulig: »Wir unterstützen die Kultur- und Kreativwirtschaft in Sachsen weiter auf hohem Niveau«

08.02.2022, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett verabschiedet Richtlinie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft

Heute hat das sächsische Kabinett die Richtlinie zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft verabschiedet. Damit können die unter dem Dach von KREATIVES SACHSEN entwickelten Maßnahmen für verbesserte Rahmenbedingungen der kultur- und kreativwirtschaftlichen Unternehmen projektbezogen weiter gefördert werden. Mit der Förderrichtlinie bekennt sich der Freistaat Sachsen klar zur gezielten Wirtschaftsförderung der Kultur- und Kreativwirtschaft und bietet ihr auch in den kommenden Jahren die so wichtige Unterstützung. Für die Förderung stehen allein im Haushaltsjahr 2022 rund eine Million Euro zur Verfügung.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Dulig: »Sachsen profitiert von einer starken Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Fortschreibung und Weiterentwicklung der Förderung ist unverzichtbar, insbesondere mit Blick auf die starke Betroffenheit der Branche von den Folgen der Corona-Krise. Mit einer gezielten Wirtschaftsförderung in diesem Bereich leisten wir auch dank der zahlreichen Querverbindungen in andere Wirkungsbereiche einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen. Wir brauchen kultur- und kreativwirtschaftliche Impulse und das Zentrum als Partner an der Schnittstelle zur Branche.«

Zukünftig soll der Wissenstransfer zwischen Kultur- und Kreativwirtschaft und anderen Wirkungsfeldern – sei es im Bereich der Wirtschaft, bei der Gestaltung des Strukturwandels oder in der innovativen Regionalentwicklung – mehr Gewicht im Wirkungsprofil des Zentrums erhalten.

Minister Dulig weiter: »Zahlreiche Betriebe der Kultur- und Kreativwirtschaft sind Neugründungen, die mit ihren Ideen und Dienstleistungen auch andere Gewerbezweige beleben. Wer den Blick nur auf Gastronomie, Handel und Industrie für ökonomisch bedeutend hält, ist in der Arbeitswelt des 20. Jahrhunderts stehen geblieben. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein wichtiges Spielfeld innovativen Unternehmertums. Wir gehen deshalb auch einen Schritt weiter und setzen mit der neuen Förderrichtlinie an den Schnittstellen zu anderen Bereichen an: Wir setzen noch stärker auf den Wissenstransfer zwischen Kultur- und Kreativwirtschaft und anderen Handlungsfeldern. Wir dürfen daher auch auf innovative Modellvorhaben gespannt sein und auf Cross Innovationen hoffen.«

Die Kultur- und Kreativwirtschaft gilt aufgrund der Verwendungsbreite und der vielfältigen Einsatzbereiche ihrer Produkte, Dienstleistungen, Arbeitsformen und Arbeitsmethoden als Innovationstreiber und Katalysator für Innovationsprozesse. Die Branche verfügt im Rahmen der Digitalisierung und im Bereich von nichttechnischen Innovationen über großes Transformationspotential. Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft und Unternehmen aus anderen Branchen führt oft zu innovativen Lösungen. Hier spricht man von sog. Crossover, Sekundär- oder Übertragungseffekten sowie von Cross Innovationen. Vor diesem Hintergrund soll die geplante Förderung gezielt die positiven Effekten der Branche auf das Innovationsökosystem am Standort Sachsen stärken.

Hintergrund:
Der Freistaat Sachsen hat den Aufbau des Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft KREATIVES SACHSEN seit 2016 aus Mitteln des SMWA mit 2,75 Millionen Euro gefördert. Die beschlossene Richtlinie löst den Fördererlass ab, der seit 2016 Grundlage für die Projektförderung des Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft KREATIVES SACHSEN war. Träger des Projekts w der Landesverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e. V., in dem die kommunalen Vereine – Kreatives Chemnitz e. V., Wir gestalten Dresden e. V., Kreatives Leipzig e. V. und seit Kurzem Kreative Lausitz e. V. sowie Kreatives Erzgebirge – zusammengeschlossen sind. Ab 2022 erfolgt die Förderung auf der Grundlage der neuen Richtlinie Kultur- und Kreativwirtschaft. Neben den bisherigen Kernaktivitäten des Zentrums können auch cross-sektorale Brancheprojekte gefördert werden. Zuwendungsempfänger für diese können neben dem Landesverband auch seine Mitgliedsverbände sein.

Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Branche umfasst diejenigen Kultur- und Kreativunternehmen, die überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen. Gemäß dem Zweiten Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht für Sachsen aus dem Jahr 2019 zählen die Teilmärkte Architekturmarkt, Buchmarkt, Designwirtschaft, Filmwirtschaft, Kunsthandwerk, Kunstmarkt, Markt für darstellende Künste, Musikwirtschaft, Pressemarkt, Rundfunkwirtschaft, Software-/Games-Industrie und Werbemarkt dazu. Rund 26.000 Selbstständige und Unternehmen sowie knapp 40.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten in der sächsischen Kultur- und Kreativwirtschaft.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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