Vierte Impfung auch in Sachsen möglich

16.02.2022, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Klare Empfehlung für bestimmte Personengruppen«

Auch in Sachsen ist eine vierte Impfung gegen das Coronavirus schon seit längerem für bestimmte Personengruppen möglich, neben Arztpraxen zum Beispiel auch in den staatlichen Impfstellen. Darauf weist das Sozialministerium hin. Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt vier Impfungen bereits für bestimmte Personengruppen:

– Menschen ab 70 Jahre
– Personen, die ausschließlich mit Vektorimpfstoffen geimpft wurden
– Menschen mit einer Schwäche des Immunsystems ab 5 Jahre (z.B. schwere Autoimmunerkrankungen)

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Es gibt eine klare Empfehlung der Experten zur vierten Impfung für bestimmte Personengruppen. Eine Impfung ist und bleibt der beste Schutz vor einer Coronavirus-Infektion. Die vierte Impfung ist überall möglich.«
Die Impfung, bei der ein mRNA-Impfstoff verabreicht wird, ist frühestens drei Monate nach der letzten Impfung möglich.

Die Impfungen sind mit und ohne Terminbuchung möglich. Termine sind buchbar unter https://sachsen.impfterminvergabe.de/. Dabei ist »Auffrischungsimpfung« anzugeben. Die letzte Entscheidung, ob eine Impfung verabreicht wird, entscheidet im jeden Einzelfall der impfende Arzt bzw. Ärztin.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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