Richtlinie für Katastrophenschutz geändert – Gebäudeförderung auch für private Hilfsorganisationen
22.02.2022, 15:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sachsens Katastrophenschützer erhalten ab diesem Jahr mehr Unterstützung vom Freistaat. Zu Jahresbeginn ist eine entsprechende Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen) in Kraft getreten.
Mit der neuen Regelung erhalten künftig auch private Hilfsorganisationen, als Träger der Katastrophenschutzeinheiten, Zuwendungen für Baumaßnahmen. Bisher konnten nur die Landkreise, kreisfreien Städte und Rettungszweckverbände Fördermittel beantragen. Diese bleiben auch weiterhin mögliche Zuwendungsempfänger.
»Private Hilfsorganisationen sind unverzichtbare und verlässliche Partner der öffentlichen Aufgabenträger. Nur durch ein enges Miteinander kann der Katastrophenschutz im Freistaat gewährleistet werden. Mit der Erweiterung des Empfängerkreises setzen wir ein wichtiges Signal«, betont Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. »Den Hilfsorganisationen ist es nun möglich, direkt Fördermittel für Investitionen für die Unterbringung ihrer Katastrophenschutzeinheiten zu erhalten. Eine gute Unterbringung ist Voraussetzung, um im Ernstfall schnelle und wirksame Hilfe zu leisten und die Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat wirksam zu schützen«, so der Minister weiter.
Eine weitere Neuerung in der Förderrichtlinie ist die bessere Unterstützung der Nachwuchsarbeit. So sind nun auch projektbezogene Maßnahmen der privaten Hilfsorganisationen im Schülersanitätsdienst förderfähig. Nach Abschluss des von der Unfallkasse Sachsen geförderten Grundkurses kann der Schülersanitätsdienst vom Freistaat finanziell weiter unterstützt werden, soweit er mindestens ein Ausbildungs-Modul zur Katastrophenschutz-Arbeit enthält.
»Eine gute Nachwuchsarbeit beim Katastrophenschutz ist Voraussetzung, um auch in Zukunft die Sicherheit der Menschen in Sachsen zu gewährleisten. Deshalb freue ich mich, dass wir die Kinder- und Jugendarbeit im Bereich des Schülersanitätsdienstes fördern können«, so Innenminister Wöller abschließend.
Die Richtlinie ist unter dem angegebenen Link abrufbar.