Weitere Öffnungen für Kultur und Tourismus in Sachsen
22.02.2022, 18:15 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)
Ministerin Klepsch: »2Gplus ohne Abstandsregelung und Maske setzt für die Clubbranche wichtiges Zeichen.«
Das Sächsische Kabinett hat heute (22. Februar 2022) in der Corona-Notfallverordnung weitere Öffnungsschritte für Kultur und Tourismus beschlossen. So können Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten ab morgen (23. Februar 2022) wieder unter 3G-Zugangsbedingungen anstatt wie bisher 2G besucht werden. Weiterhin entfallen die Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel komplett. Hier gilt allerdings weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Mund-Nasen-Bedeckung.
»Der Wegfall der Zugangsbeschränkungen im Handel ist ein wichtiges Signal für den gesamten Einzelhandel sowie für die Belebung der Innenstädte und damit auch für das Durchstarten des Tourismus«, unterstreicht die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch im Anschluss an die heutige Kabinettsitzung.
Ab kommende Woche Freitag (4. März 2022) soll es noch weitere Öffnungsschritte für Kultur und Tourismus in Sachsen geben. Das Kabinett hat heute die Eckpunkte für eine entsprechende Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 umgesetzt und auch ein Paradigmenwechsel weg von der Corona-Notfall-Verordnung vollzogen.
Demnach können auch die Clubs, Bars und Diskotheken unter 2Gplus ab dem 4. März 2022 wieder öffnen. »Ich freue mich, dass wir die Öffnung von Clubs unter 2G+ und ohne Maske und Abstände endlich ermöglichen können. Dies war lang erwartetet und setzt ein wichtiges Zeichen in die Branche«, sagt Ministerin Klepsch.
Weiterhin gilt ab dem 4. März 2022 für Veranstaltungen, Theater, Opernhäuser und Kino bis zu 1.000 Besuchern die 3G-Regel statt wie bisher 2Gplus. Entfallen wird ebenfalls die Pflicht zur Kontakterfassung in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern werden die bundeseinheitlichen Regelungen aus dem MPK-Beschluss umgesetzt. Das bedeutet, es gilt 2G mit maximal 60 Prozent Auslastung im Innenbereich und maximal 6.000 Zuschauern, im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastung und maximal 25.000 Zuschauer.
Zudem gilt ab dem 4. März 2022 für Gastronomie und die touristische Beherbergung statt 2G wieder die 3G-Regelung. Für Reisebüros werden die Zugangsbeschränkungen wegfallen.
»Für den gesamten Kultur- und Tourismusbereich sind die beschlossenen Öffnungen ein weiterer wichtiger Schritt. Gastronomie, Übernachtungsangebote und Veranstaltungen sind fortan unter 3G möglich, was eine höhere Auslastung bedeuten wird. Ich bin zuversichtlich, dass unsere sächsische Kultur- und Tourismuslandschaft in diesem Jahr wieder nachhaltig durchstarten kann«, betont Staatsministerin Barbara Klepsch abschließend.