Arbeitsmarkt in guten Händen - die »Brücke« Kurzarbeit wird verlängert
02.03.2022, 10:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Arbeitsminister Dulig: »Mehr als 1,5 Milliarden Euro für Kurzarbeit in Sachsen sichern Einkommen und Fachkräfte für die Unternehmen«
»Der sächsische Arbeitsmarkt ist robust, das zeigen die heute vorgelegten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit«, so der sächsische Arbeitsminister Martin Dulig. Die Zahl der Arbeitslosen in Sachsen sank laut Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Februar 2022 auf knapp 118.500. Das sind rund 1.000 arbeitslose Männer und Frauen weniger als noch im Januar. Damit blieb die Arbeitslosenquote stabil bei 5,6 Prozent. Insgesamt entspricht das in etwa dem Vor-Corona-Niveau vom Februar 2020.
Der Minister hob in diesem Zusammenhang die vom Bund verlängerten Sonderregelungen zur Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2022 hervor. Seit Pandemiebeginn gab es in Sachsen rund 89.642 Anzeigen von Betrieben auf konjunkturelle Kurzarbeit für über eine Million Beschäftigte. Unternehmen stellen Anzeigen unabhängig davon, ob oder in welchem Ausmaß Kurzarbeit tatsächlich eintritt. Nach Information der BA haben die Agenturen für Arbeit in den vergangenen beiden Jahren mehr als 1,5 Milliarden Euro Kurzarbeitergeld in Sachsen ausgezahlt.
»Das ist gut angelegtes Geld«, so Minister Dulig. »Die Kurzarbeit hat sich einmal mehr als wirksames Instrument zur Krisenbewältigung bewährt. Sie sichert Einkommen für Beschäftigte und Fachkräfte insbesondere für die kleineren Unternehmen über die Durststrecke der Pandemie hinweg. Ein zu frühes Ende der Sonderregelungen kurz vor dem Ziel hätte die bisherigen Erfolge gefährdet. Die pandemiebedingte Krise ist für manche Branchen noch nicht vorbei. Auch aufgrund unterbrochener Lieferketten wird die Kurzarbeit weiter benötigt.«
Im November waren 49.166 Personen in 7.922 Betrieben von Kurzarbeit betroffen und damit knapp 1.000 Beschäftigte mehr als im Oktober. Somit waren im November 2021 drei Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sachsen von Kurzarbeit betroffen. Gemessen am bisherigen Höchstwert von 287.622 Kurzarbeitern in 33.921 Betrieben im April 2020 (17,8 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) ist die Kurzarbeit inzwischen deutlich zurückgegangen.
Minister Dulig macht ebenfalls deutlich, dass Kurzarbeit keine Dauerlösung sein kann. Die Rückführung wird mit dem Gesetzentwurf an das erwartete Ende der wirtschaftlichen Einschränkungen angepasst. »Der Arbeitsmarkt ist in guten Händen und wir brauchen auch künftig leistungsfähige arbeitsmarktpolitische Instrumente«, so Minister Dulig.
Hintergrund
Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, die maximale Höchstbezugsdauer von 24 Monaten auf bis zu 28 Monate zu verlängern und sieht weiterhin den erleichterten Zugang bereits bei einem Arbeitsausfall ab 10 Prozent und erhöhte Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit vor. Der Bundesrat muss dem Gesetzesvorschlag noch zustimmen.