Regierung einigt sich bei Finanzierung des weiteren Breitbandausbaus
15.03.2022, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Dulig: Guter Tag für den ländlichen Raum
Eine flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Glasfasernetzen, die allen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen, ist die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung digitaler Möglichkeiten in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft in Stadt und Land. Der Ausbau ist deshalb eines der Hauptanliegen der Sächsischen Staatsregierung. Heute hat sich das Kabinett verständigt, die Förderung von Breitbandanschlüssen auszuweiten.
Neben der Deckung eines erhöhten Mittelbedarfs zur Durchführung des Weiße-Flecken-Programms werden nun auch die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erschließung der sogenannten Grauen Flecken bereitgestellt. Graue Flecken sind alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Im Programm zur Förderung von Weißen Flecken liegt die sogenannte Aufgreifschwelle bei 30 Mbit/s.
Digitalminister Martin Dulig: »Heute ist ein guter Tag für den ländlichen Raum, denn mit dem heutigen Beschluss geht der Breitbandausbau weiter. Erfolgreiche Digitalisierung setzt schnelle Leitungen voraus. So leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Ich habe seit über einem Jahr in der Koalition um die Durchführung des sogenannten Grauen-Flecken-Programmes gekämpft. Es freut mich, dass wir uns jetzt einigen konnten. Insgesamt werden wir gemeinsam mit den Kommunen 436,5 Millionen Euro bereitstellen. Zudem werden wir es ermöglichen, Schulen bedarfsweise auch direkt als Freistaats erschließen zu lassen.« Dulig weiter: »Wir haben schon viel beim Ausbau des Breitbandnetzes geschafft. Wichtig ist aber, dass wir uns nicht darauf ausruhen und weitermachen.«
Allein im vergangenen Jahr wurden 50,9 Millionen Euro an Fördergeld ausgezahlt. Insgesamt sind in Projekten des Weiße-Flecken-Programms gut 730 Mio. Euro an Landesmitteln gebunden. Hinzu kommen noch einmal fast 1,32 Milliarden Euro Bundesmittel. Rund zwei Drittel der sächsischen Projekte haben die Vergabeverfahren abgeschlossen und den Ausbau gestartet. Etwa 330.000 Haushalte, öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser sowie Unternehmen werden so mit schnellem Internet versorgt.
Hintergrund:
Telekommunikationsdienstleistungen sind nach der Regelung des Grundgesetzes als privatwirtschaftliche Dienstleistungen Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Nur dort, wo diese nicht ausbauen, darf der Staat unter engen rechtlichen Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen. Die Stadt und ihre Ortsteile dürfen demzufolge nicht flächendeckend mit öffentlichen Mitteln erschlossen werden, sondern nur dort, wo es beihilferechtlich zulässig ist, weil die aktuelle Versorgung unter der sog. Aufgreifschwelle liegt und kein privates Telekommunikationsunternehmen für die nächsten drei Jahre die Absicht eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus angekündigt hat.