Sachsens Finanzämter beginnen mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2021
18.03.2022, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die 24 sächsischen Finanzämter haben in dieser Woche mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Steuerjahr 2021 begonnen. Bis Ende Februar erfolgte die elektronische Übermittlung der steuerlich relevanten Daten durch Arbeitgeber sowie Renten- und Krankenversicherungen an die Steuerverwaltung. Ab Ende März können die ersten Steuerbescheide versendet und Erstattungen ausgezahlt werden.
Die Steuererklärungen sind in diesem Jahr bis zum 30. September einzureichen. Für alle, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, verlängert sich die Frist bis zum 30. Juni 2023. Insgesamt erwarten die sächsischen Finanzämter rund 1,2 Millionen Einkommensteuererklärungen, die für das Jahr 2021 eingehen werden.
Die sächsische Steuerverwaltung empfiehlt, die Steuererklärungen online über das Portal »Mein ELSTER« abzugeben. Dort lassen sich beispielsweise die Daten der übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenleistungen direkt in die elektronische Steuererklärung übernehmen. Einmal hinterlegte Daten aus dem Vorjahr stehen auch für das Folgejahr zur Verfügung. So müssen meist nur noch wenige Änderungen vorgenommen werden. Das spart oft viel Zeit und erleichtert die Erstellung der Steuererklärung. Außerdem ermöglicht die Onlineabgabe auch eine schnellere Bearbeitung durch die Finanzämter, da es seltener zu Abweichungen von den in den Finanzämtern vorliegenden Daten kommt.
Fast drei Viertel der im Jahr 2021 bearbeiteten Steuererklärungen sind bereits elektronisch eingegangen.
Wer allgemeine Fragen zur Steuererklärung hat, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Info-Telefons der Finanzämter wenden. Sie sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351/7999 7888 erreichbar.