»Sozialer Ort« kann im Wittichenauer Jakubetzstift entstehen

30.03.2022, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sozialministerin Köpping: »Menschen können an diesem Ort zusammenkommen und gemeinsam etwas erreichen«

Heute wurde durch Sozialministerin Petra Köpping ein Förderbescheid in Höhe von 383.170 Euro an den Verein Verein(t) für Wittichenau e. V. für den Aufbau eines Sozialen Orts in Wittichenau übergeben. In dem zentral liegenden Gebäude des historischen Jakubetzstift, das bisher eine Kita beherbergte, soll nun der Verein einen Begegnungsort für Wittichenau aufbauen. Dafür erhält er eine Förderung für drei Jahre bis 2024 im Rahmen des neuen Förderprogramms »Soziale Orte«.

»Wir möchten mit diesem Landesprogramm dort, wo diese Orte fehlen oder weggefallen sind, wieder zentrale Orte der Begegnung und des Austausches schaffen. Die Menschen sollen dort zusammenkommen und gemeinsam etwas erreichen. Damit sollen das Miteinander und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden«, so Sozialministerin Petra Köpping.

Der Verein plant, ein möglichst vielfältiges, reichhaltiges und bedarfsgerechtes Angebot im sozialen und kulturellen Bereich in Wittichenau aufzubauen. Die Menschen sollen dort gemeinsam einen Ort finden, an dem sie sich engagieren können. Es werden Bildungsangebote, Veranstaltungen, Sportkurse oder Angebote im Kulturbereich geplant. Das Haus steht auch anderen Initiativen für ihre Aktivitäten offen.

Die Initiative hierfür entstand im Umfeld der Wittichenauer Pfadfinder. »Ich freue mich sehr drüber, dass sich hier engagierte Menschen vor Ort auf den Weg gemacht haben, einen Förderantrag zu stellen und dieses umfangreiche Projekt langfristig zu gestalten und durchzuführen. Diese Initiative und das Engagement verdient unseren Respekt. Gerne unterstütze ich dies mit unserer Förderung. Hier entsteht genau das, was wir mit unserer Richtlinie beabsichtigt haben«, so Staatsministerin Köpping.

Der Verein konnte in einem zweistufigen Antragsverfahren mit seinem Konzept überzeugen. In einem Interessenbekundungsverfahren mit etwa 120 eingereichten Projektideen wurde das Wittichenauer Konzept positiv bewertet, so dass der Träger neben weiteren Trägern aus ganz Sachsen ausgewählt wurde, einen formalen Förderantrag zu stellen. Dieser wurde nun durch die Sächsische Aufbaubank bewilligt. Ebenfalls bereits bewilligt wurden Mittel für den Verein Gogelmosch e.V. in Stolpen. Weitere Bewilligungen werden je nach Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel erfolgen.

Hintergrundinformation:
Im Sommer 2021 hat das Kabinett die gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sozialministeriums »Orte des Gemeinwesens« mit den beiden Teilprogrammen »Soziale Orte« und »Orte der Demokratie« beschlossen.
Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug.
Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von »Sozialen Orten« mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines »Sozialen Ortes« unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für »Soziale Orte« bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig.
Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird.
Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden.
Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren bewilligt werden.

Weitere Informationen: https://www.sms.sachsen.de/soziale-orte.html


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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