Auch 2022: 25 Millionen Euro für vitale Dorfkerne!

05.04.2022, 11:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Fördermittel können ab sofort beantragt werden

Der Freistaat Sachsen stellt auch in diesem Jahr 25 Millionen Euro für neue Projekte bereit, die Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten im ländlichen Raum aufwerten sollen. Staatsminister Thomas Schmidt hat dazu den 7. Aufruf für das Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« gestartet. Das in den letzten Jahren stark nachgefragte und erfolgreiche Förderprogramm wird damit fortgesetzt.

»Wir behalten mit dem Aufruf die Regelungen bei, die wir im vergangenen Jahr neu eingeführt und für die wir positive Resonanz erhalten haben«, so Minister Schmidt. Die Auswahl der Projekte, die unterstützt werden sollen, erfolgt seit dem Jahr 2021 durch die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) der 30 sächsischen LEADER-Gebiete. Die LAG schließen sich dafür in zehn Gruppen zusammen, die jeweils etwa das Gebiet eines der zehn sächsischen Landkreise abbilden. Die Fördermittel werden den so gebildeten Gruppen jeweils entsprechend ihrer Einwohnerzahl als Budgets zur Verfügung gestellt. Bewilligungsbehörden sind die Landkreise.

»Damit ist auch in diesem Jahr nicht die Geschwindigkeit entscheidend, um Fördermittel zu erhalten. Vielmehr stehen erneut Regionalität und die lokale Bedeutsamkeit der Vorhaben im Mittelpunkt«, so Staatsminister Schmidt weiter. »Das Programm ‚Vitale Dorfkerne‘ ist damit auch in diesem Jahr eine sinnvolle Ergänzung zur flächendeckenden LEADER-Förderung, zu den Regionalbudgets und den Wettbewerben im ländlichen Raum. Es hilft Städten und Gemeinden dabei, die Lebensqualität ihrer Einwohner zu verbessern.«

Mit der Förderung von kommunalen Vorhaben sollen Impulse zur stärkeren Innenentwicklung der Orte im ländlichen Raum gesetzt werden. Schwerpunkte der Förderung sind öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bereits bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen, multifunktionale Platzgestaltungen und die Beseitigung ruinöser Bausubstanz. Auch Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen und die Verbesserung bestehender Freibäder können gefördert werden.

Die Förderung über die Richtlinie »Ländliche Entwicklung« ist eine Ergänzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien, mit deren Hilfe die Regionen ebenfalls die bauliche Entwicklung ihrer Orte unterstützen können. Die Zuwendung für ein Vorhaben beträgt mindestens 20 000 Euro und maximal 500 000 Euro, der Fördersatz liegt in der Regel bei 70 Prozent. Die LAG-Gruppen können jedoch die Höhe der maximalen Zuwendung und den Fördersatz bis höchstens 75 Prozent selbst festlegen. Bewerben können sich Gemeinden mit entsprechenden Projekten bei ihren LAG bis zum 29. April 2022.

Für diesen Aufruf werden Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie Landesmittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.

Hintergrund:

Mit dem Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« wurden seit dem Jahr 2016 in mittlerweile sechs Aufrufen insgesamt 323 Vorhaben mit einer Unterstützung von 110 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Das Programm trägt zur Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Dörfern und Kleinstädten bei. So wurde in der Vergangenheit zum Beispiel die Scheune Dreiländereck – Ebmath (Vogtlandkreis) saniert und der Außenbereich neugestaltet. In Rübenau (Erzgebirgskreis) wurden mit der Sanierung des Multifunktionszentrums Veranstaltungs- und Gemeinschaftsräume sowie eine Arztpraxis geschaffen. Mit der späteren Dorfplatzgestaltung entstand ein Platz zum Verweilen für Jung und Alt. In der Gemeinde Thiendorf (Landkreis Meißen) erhält der Kindercampus Ponickau ein neues Hortgebäude.


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