Neue »Soziale Orte« in Grünhainichen und Roßwein tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei
08.04.2022, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sozialministerin Köpping: »Kommunen im ländlichen Raum erhalten Förderung für neue Orte des sozialen Miteinanders«
In Grünhainichen und Roßwein besuchte heute Sozialministerin Petra Köpping die neuen »Sozialen Orte«, die direkt in den Ortszentren in den kommenden Jahren entstehen.
»Gerade im ländlichen Raum ist es essentiell, solch dauerhafte Orte zu etablieren. Wir wollen mit diesem Landesprogramm, dass Kommunen wieder eine neue Mitte, einen gemeinsamen Ort des sozialen Miteinanders erhalten. Damit kann der Bürgersinn der Bewohnerinnen und Bewohner und der gesellschaftliche Zusammenhalt langfristig gestärkt werden«, so Sozialministerin Petra Köpping.
Die Gemeinde Grünhainichen wird im Rahmen des Programms »Soziale Orte« für drei Jahre mit insgesamt 105.525 Euro zum Aufbau eines Begegnungsortes unter dem Motto »Verbindung - Vernetzen – Wertvoll!« für die Bürgerinnen und Bürger gefördert. Grünhainichen hat sehr gute Erfahrungen mit dem Projekt »Jugend bewegt Kommune« gemacht. Dies war für die weitere Entwicklung der Jugendarbeit von herausragender Bedeutung. Davon ausgehend soll ein Sozialer Ort auch für die anderen Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. Es wird dort ein generationenübergreifender Austausch stattfinden, lokale Akteure sollen zusammenfinden und vielfältige Angebote werden öffentlich zugänglich sein. Von dort sollen Impulse für mehr Engagement und Beteiligung in Grünhainichen ausgehen. Die Gemeinde ist hier aktiv geworden, da sie ein Motor für aktivierende Prozesse im Gemeinwesen sein möchte. Denn Grünhainichen will ein Ort sein, an dem es sich »gut und gerne leben lässt«.
Die Gemeinde Roßwein wird für zwei Jahre mit insgesamt mit 261.412 Euro für Personal-, Sach- und Investitionskosten zum Betrieb des Bürgerhauses gefördert. Die Gemeinde will die Begegnung aller Generationen und die Einbindung insbesondere auch der neu zuziehenden Familien und jungen Menschen fördern. Mit einem niedrigschwelligen Zugang oder einem Stammtisch werden die Bürgerinnen und Bürger in das Bürgerhaus eingeladen. Darüber hinaus sind soziokulturelle sowie kreative Angebote und Freizeitkurse geplant. Das Bürgerhaus wird partizipative Prozesse initiieren sowie den kommunalen »Bürgerhaushalt« und städtische Bedarfsanalysen begleiten. Die Gemeinde ist hier aktiv geworden und hat sich darum gekümmert, den Bestand des bestehenden Bürgerhauses zu sichern und die Angebote dort auszubauen.
Die Gemeinden konnten in einem zweistufigen Antragsverfahren mit ihren Konzepten überzeugen. In einem Interessenbekundungsverfahren mit etwa 120 eingereichten Projektideen wurden die Konzepte der beiden Gemeinden positiv bewertet. So erhielten sie, neben anderen Projekten aus Sachsen, den Zuschlag für eine Förderung in diesem neuen Förderprogramm. Bisher wurden durch die SAB Projekte in Stolpen, Wittichenau, und Frohburg bewilligt.
Hintergrundinformation:
Im Sommer 2021 hat das Kabinett die gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sozialministeriums »Orte des Gemeinwesens« mit den beiden Teilprogrammen »Soziale Orte« und »Orte der Demokratie« beschlossen.
Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug.
Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von »Sozialen Orten« mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines »Sozialen Ortes« unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für »Soziale Orte« bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig.
Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird.
Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden.
Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren bewilligt werden.
Weitere Informationen: https://www.sms.sachsen.de/soziale-orte.html