»mitEINander im Stolpener Land« - Soziale Orte können und sollen überall entstehen
13.04.2022, 12:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sozialministerin Petra Köpping: »Neuer gemeinsamer Ort des sozialen Miteinanders schafft gesellschaftlichen Zusammenhalt« // Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoğuz: »Wo gezielte Förderung und Engagement aufeinandertreffen, entstehen Gemeinschaft und Gemeinsinn«
»mitEINander im Stolpener Land« - Mit dieser Vision für das Stolpener Land hat sich der Verein Gogelmosch gemeinsam mit der Stadt Stolpen für das Landesprogramm »Soziale Orte« des Freistaat Sachsens erfolgreich beworben. Das Zugehörigkeitsgefühl und die Identifikation mit dem lokalen Personenverband sollen durch das Projekt weiter gestärkt werden.
»Gerade im ländlichen Raum ist es essentiell, solch dauerhafte Orte zu etablieren. Wir wollen mit diesem Landesprogramm, dass Kommunen wieder eine neue Mitte, einen gemeinsamen Ort des sozialen Miteinanders erhalten. Damit kann der Bürgersinn der Bewohnerinnen und Bewohner und der gesellschaftliche Zusammenhalt langfristig gestärkt werden«, so Sozialministerin Petra Köpping.
Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoğuz, die am Mittwoch in Sachsen ihre »Tour für Demokratie und Teilhabe« durch die Bundesrepublik beginnt, ergänzt: »Damit Gemeinschaft und Gemeinsinn erhalten bleiben und immer wieder neu entstehen können, brauchen Menschen Orte, an denen sie Dinge bewegen und sich mit- und füreinander einsetzen können. Mitunter muss Demokratie auch verteidigt werden. Ich möchte in der nächsten Zeit möglichst vieler solcher Orte und Menschen kennenlernen und von ihnen erfahren, was sie am stärksten umtreibt«.
Mittels der beiden zentralen Anlaufstellen »Altes Amtsgericht« und GogelmoschHaus werden die Einwohner dazu eingeladen, sich zusammenzufinden und zu engagieren. Ein soziales wie kulturelle Themen ansprechendes Angebotsspektrum wird generationenübergreifend ausgebaut und neugeschaffen. Die Umsetzung des Projektes »mitEINander im Stolpener Land« erfolgt nicht nur mit den bestehenden Räumlichkeiten, sondern auch mit einer Ehrenamtskoordination, denn der persönliche Kontakt zählt. An diese koordinierende Stelle können sich die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Stolpen bzw. des Stolpener Landes mit ihren Ideen, Anregungen und Erfahrungen wenden, um das soziale Miteinander weiter auszubauen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt von jung bis alt zu stärken. Ebenfalls ist es erklärtes Ziel des Projektes Engagierte und jene, die es werden wollen, durch eine aktive und sichtbare Öffentlichkeitsarbeit anzusprechen und ortsteilübergreifend zu werben.
Gemeinsam mit der Stadtverwaltung Stolpen hat sich Gogelmosch e.V. im Rahmen der Interessenbekundung im Jahr 2021 durchgesetzt. Dabei kann hier sowohl die Stadt Stolpen auf eine Basis an Vereinen vor Ort anknüpfen als auch Gogelmosch auf seine seit 2013 bestehende Vereinsaktivität aufbauen. Beide sind erfahrene Projektträger, u.a. im LEADER-Programm, welches 2021 ausgelaufen ist. Die Angebote werden zunächst in den Anlaufstellen »Altes Amtsgericht« und im GogelmoschHaus zusammenlaufen. Das Projekt wird mit einer Ehrenamtskoordination, bestehend aus 2 geplanten Stellen zu je 75 % VZÄ, umgesetzt. Die Höhe der Projektförderung beträgt 399.978 Euro.
Hintergrundinformation:
Im Sommer 2021 hat das Kabinett die gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sozialministeriums »Orte des Gemeinwesens« mit den beiden Teilprogrammen »Soziale Orte« und »Orte der Demokratie« beschlossen.
Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug.
Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von »Sozialen Orten« mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines »Sozialen Ortes« unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für »Soziale Orte« bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig.
Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird.
Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden.
Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren bewilligt werden.
Weitere Informationen: https://www.sms.sachsen.de/soziale-orte.html