Sächsische Landarztquote: 67 Bewerbungen – Auswahlverfahren für bis zu 40 Plätze hat begonnen

05.05.2022, 15:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Wir brauchen mehr Mediziner, die dort arbeiten, wo sie besonders gebraucht werden«

Für die erste Landarztquote im Freistaat Sachsen, die für mehr Medizinerinnen und Mediziner in ländlichen Regionen sorgen soll, haben sich viele Interessierte beworben. Am 15. April 2022 ist die Frist zur Bewerbung abgelaufen. Insgesamt sind bei der Landesdirektion Sachsen 67 Bewerbungen für die bis zu 40 zur Verfügung stehenden Studienplätze der Humanmedizin zum Wintersemester 2022/2023 eingegangen. Derzeit werden alle Unterlagen ausgewertet und anschließend die Kandidatinnen und Kandidaten für die Auswahlgespräche im Juni 2022 eingeladen.

Staatsministerin Petra Köpping: »Ich freue mich über die Bewerbungen in dieser ersten Runde. Die Landarztquote ist ein Baustein, um die medizinische Versorgung gerade auch in ländlichen Gebieten abzusichern. Wir brauchen mehr junge Medizinerinnen und Mediziner, die sich für den Beruf begeistern und ihn dort ausüben wollen, wo sie besonders gebraucht werden. Dafür ist vor allem Sozialkompetenz sowie Empathie und nicht immer ein Einser-Abitur erforderlich.«

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ein zweistufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Die Auswahlkriterien der ersten Stufe sind das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests, das Vorliegen einer Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf, die Dauer der Berufstätigkeit in diesem Beruf sowie die Art und Dauer einer geeigneten freiwilligen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. Für eine Bewerbung müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein. Wer die erste Stufe des Auswahlverfahrens erfolgreich absolviert, wird zu einem strukturierten und standardisierten Auswahlgespräch eingeladen.

Die erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem unterversorgten oder von einer Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat Sachsen tätig zu sein. Diese Verpflichtung wird durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert.

Die nächste Chance auf einen Studienplatz im Rahmen der Sächsischen Landarztquote besteht für Interessierte dann wieder ab Februar 2023.

Weitere Informationen zum Auswahlverfahren: https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=18908&art_param=978

Hintergrund
Die rechtlichen Grundlagen für die Sächsische Landarztquote bilden das Sächsische Landarztgesetz vom 30. September 2021 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19336-Saechsisches-Landarztgesetz) und die dazugehörige Sächsischen Landarztverordnung vom 13. Januar 2022 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19500-Saechsische-Landarztverordnung).


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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