Start des Zensus 2022 – Dr. Juliane Hundert: »Einhaltung des Datenschutzes wird kontrolliert«

13.05.2022, 11:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am 15. Mai startet in Sachsen mit dem Zensus 2022 eine große Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung.
Das Statistische Landesamt organisiert die Erhebung, bei der rund 15 Prozent der sächsischen Bevölkerung im Rahmen einer Haushaltebefragung persönliche Informationen über sich preisgeben müssen. Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere das vom Bundesgesetzgeber verabschiedete Zensusgesetz 2022, wonach für Befragte eine Auskunftspflicht besteht. Weiterhin enthält das Gesetz detaillierte Regelungen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.

Dazu erklärt die Sächsische Datenschutzbeauftragte Dr. Juliane Hundert:
»In seinem wegweisenden Volkszählungsurteil aus dem Jahr 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung festgeschrieben. Die Richter haben damit dem Staat bei Bevölkerungsbefragungen klare Grenzen gesetzt. Er muss unter anderem eine Rechtsgrundlage schaffen sowie organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen treffen, damit die erhobenen Daten nicht in falsche Hände gelangen. In der Praxis heißt das beispielsweise, dass statistische Einzelangaben einer befragten Person streng geheim zu halten sind. Sie dürfen nicht an Verwaltungsbehörden oder Private herausgegeben werden. Mit meiner Behörde werde ich beim Zensus 2022 stichprobenartig überprüfen, ob die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Bürgerinnen und Bürger haben schließlich ein Recht darauf, dass der Staat ihre Daten stets rechtskonform verarbeitet.«

Befragte Personen haben beim Zensus zum Beispiel Angaben zu ihrer Wohnsituation, zur Bildung und Erwerbstätigkeit zu machen.

Ein Teil der Erhebung ist die Haushaltebefragung. Dabei nehmen Beauftragte des Statistischen Landesamts persönlich Kontakt zu den auskunftspflichtigen Personen auf.
Die zweite Säule bildet die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwalterinnen oder Verwalter von Wohneigentum erhalten hierzu Post. Bei der GWZ wird kein persönlicher Kontakt durch Erhebungsbeauftragte aufgenommen. Zu befragende Personen erhalten Zugangsdaten zum Online-Fragebogen. Über eine Hotline können sie auch einen Papierfragebogen anfordern.


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Kontakt

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Pressesprecher Björn-Henrik Lehmann
Telefon: +49 351 85471 203
Telefax: +49 351 85471 109
E-Mail: presse@sdtb.sachsen.de
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