Corona-Maßnahmen in sächsischen Justizvollzugsanstalten schrittweise zurückgenommen
20.05.2022, 09:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Justizministerin Katja Meier dankt den Bediensteten für ihren Einsatz.
In den sächsischen Justizvollzugsanstalten kehrt wieder mehr Normalität im Alltag ein. Beginnend Ende April konnten die besonders gravierenden Corona-bedingten Beschränkungen schrittweise zurückgenommen werden. Diese mussten zuletzt in der »4. Welle« im November 2021 zum Schutz der Gefangenen und Bediensteten zum wiederholten Mal angeordnet werden. So können insbesondere stationsübergreifende Maßnahmen wieder in größeren Gruppen und Besuche ohne Beschränkung der Personenanzahl stattfinden. Auch körperlicher Kontakt ist wieder möglich. Ausgänge als wichtige resozialisierungsfördernde Maßnahmen, die unter anderem der Vorbereitung auf die Haftentlassung dienen, können wieder unter den Bedingungen stattfinden, die vor der Pandemie galten. Die Basis-Schutzmaßnahmen, wie die AHA+L-Regel - Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften - bleiben weiterhin aufrechterhalten, sowohl für die Bediensteten als auch für die Gefangenen. Im öffentlich zugänglichen Bereich, in den medizinischen Diensten, im Krankenhaus und auf der Seniorenstation ist zudem das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske weiterhin Pflicht.
Justizministerin Katja Meier: »Die Corona-Pandemie hat den Justizvollzug in besonders starker Weise gefordert. Der Gefängnisalltag stellt bereits in Corona-freien Zeiten eine besondere Herausforderung dar, sowohl für die dort arbeitenden Bediensteten als auch für die Gefangenen. Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen für ihren Einsatz bei der Bewältigung der Corona-Krise im sächsischen Justizvollzug danken. Durch ihr Engagement haben sie im Austausch mit den Gefangenen das Klima in der hoch angespannten Situation der Pandemie in den Justizvollzugsanstalten gehalten, um gemeinsam gut durch die Krise zu kommen. Viele Infektionsschutzmaßnahmen waren für die Gefangenen besonders schmerzlich. Teilweise konnten sie Angehörige nur unter erheblichen Einschränkungen sehen. Ich freue mich, dass dies aktuell nun wieder besser möglich ist.«
Bis zum 30. April 2022 waren insgesamt 1.071 Bedienstete und 1.063 Gefangene mit Corona infiziert, wobei der Großteil der Infektionen ab Herbst 2021 und auf die Omikron-Variante zurückzuführen war. Schwerere Verläufe mit Krankenhausaufenthalten blieben die Ausnahme; Todesfälle waren nicht zu verzeichnen.
Zum Stichtag 1. Mai 2022 waren 2.811 Gefangene in den sächsischen Justizvollzugsanstalten untergebracht.