Klarstellung zur Berichterstattung zur Richtlinie GRW RIGA
02.06.2022, 17:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Dulig: "Neue Richtlinie senkt die Bürokratie und den Aufwand für Unternehmen"
Das sächsische Kabinett hat am Dienstag die Neufassung der Förderrichtlinie Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft (GRW RIGA) für die Förderperiode ab 2022 beschlossen.
Im Vorfeld wurden wie gewohnt alle Koalitionspartner in der Regierung einvernehmlich beratend einbezogen und haben der Richtlinie auch zugestimmt.
Die wichtigsten Änderungen in der Richtlinie sind die Aufnahme ökologischer und vereinfachter sozialer Nachhaltigkeitskriterien.
Das Thema soziale Nachhaltigkeit ist seit vielen Jahren in der GRW RIGA verankert. Der Fokus lag hierbei bisher auf der Steigerung der Wertschöpfung pro Arbeitsplatz und der Verbesserung der Lebensverhältnisse in wirtschaftsschwachen Regionen.
Das heißt, eine Förderung konnte und kann auch künftig immer bei Schaffung von Arbeitsplätzen gewährt werden, unabhängig von einer Tarifbindung des Unternehmens.
Nur wenn keine neuen Arbeitsplätze geschaffen werden, gelten bereits seit 2016 zusätzliche alternative Voraussetzungen: darunter die Zahlung von Tariflöhnen bzw. tarifgleichen Löhnen. Das heißt, es ist eine zusätzliche Möglichkeit für Unternehmen, die Förderung zu erhalten.
Diese zusätzliche Möglichkeit bei der ausschließlichen Sicherung von Arbeitsplätzen soll auch weiter ermöglicht werden. Aus Vereinfachungsgründen wurden weitere Kriterien, die bisher hier ansetzten, wegen des hohen Aufwandes und mangelnder Akzeptanz abgeschafft und durch eine offenere Regelung ersetzt:
Neben der Zahlung von Tariflöhnen oder tarifgleicher Vergütung können nun auch Unternehmen von der Förderung profitieren, wenn die Bruttolohnsumme innerhalb von fünf Jahren ab der Bewilligung um jahresdurchschnittlich 2,5 Prozent ansteigt. Das heißt, der Unternehmer selbst kann dabei flexibel steuern, wie und wann er die Voraussetzung erfüllt. Bei Erreichen der Tariflohnhöhe, ist das Kriterium erfüllt. Damit wird das Ziel erreicht, die Wertschöpfung in der Region zu steigern. Auf Grund der aktuellen Inflationsrate und der daraus resultierenden Lohnsteigerungen und mit Blick auf die Entwicklung des Pro-Kopf-Verdienstes der Arbeitnehmer in Sachsen (2021: plus 3,6 Prozent), sind diese 2,5 Prozent leicht zu erreichen.
Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: »Es ist schon beeindruckend, wie offensichtlich einzelne Wirtschaftsverbände und Parteien gegen bessere Löhne und Arbeitsbedingungen aufbegehren und versuchen, jede Reform im Sinne von guten Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verhindern. Diese neuen, zusätzlichen Kriterien bedeuten weder eine Benachteiligung von Unternehmen noch den Ausschluss von Unternehmen. Ganz im Gegenteil, wir schaffen erweiterte, neue Möglichkeiten damit noch mehr Unternehmen, von der GRW-Förderung profitieren. Die neue Richtlinie senkt die Bürokratie und den Aufwand für Unternehmen, denn die Beantragung erfolgt künftig sogar im elektronischen Verfahren direkt über die SAB.«
Hintergrund:
Die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) ist das wichtigste Instrument der sächsischen Wirtschaftsförderung. Sie dient in erster Linie dem Aufbau und der Sicherung von Arbeitsplätzen in den sächsischen Regionen und dem Ausgleich von Standortnachteilen. Mit dem von Bund und Freistaat Sachsen gemeinsam finanzierten Förderprogramm werden Investitionen zum Aufbau, der Erweiterung und Anpassung gewerblicher Betriebe sowie der Ausbau der öffentlichen wirtschaftsnahen Infrastruktur unterstützt. Seit 1990 wurden Zuschüsse von mehr als 10,4 Milliarden Euro für gewerbliche Investitionen in Höhe von rund 61 Milliarden Euro gewährt und kommunale Infrastrukturvorhaben mit Zuschüssen von rund 5,7 Milliarden Euro gefördert.
PM SMWA 31.05.22: Investitionsförderung zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur neu aufgestellt
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