90 Millionen Euro-Förderprogramm verbessert ab Herbst Beschäftigungschancen und befördert soziale Innovationen
07.06.2022, 14:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sozialministerin Petra Köpping: »Wichtiges Förderprogramm zur Stärkung bewährter Vorhaben und neuer sozialer Innovationskraft im Freistaat«
Das Kabinett hat heute die ESF Plus Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt für den Förderzeitraum 2021 bis 2027 verabschiedet. In den kommenden Jahren kann der Freistaat Sachsen mit 63 Millionen Euro EU- Mitteln und 26 Millionen Euro Landeskofinanzierungsmitteln Vorhaben zur Verbesserung von Beschäftigungschancen, Beschäftigung und sozialer Integration sowie sozial innovative Vorhaben unterstützen.
Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Die bewährten Fördergegenstände der Produktionsschulen, Jugendberufshilfen und »Schritt für Schritt« zur Unterstützung benachteiligter junger Menschen und erwachsener Langzeitarbeitsloser können wir fortsetzen. Die ersten Förderrunden starten ab Herbst 2022. Neu in dieser Förderperiode ist die geplante Förderung einer Zukunftsplattform für soziale Innovationen sowie sozial innovativer Modellvorhaben. Der Förderstart ist für Ende des Jahres geplant.«
Produktionsschulen und Jugendberufshilfevorhaben sind sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben, in denen jungen Menschen ein alternativer Zugang zum Lernen und zur Beschäftigung eröffnet wird, um sie fit für eine Berufsausbildung oder weiterführende Fördermaßnahme zu machen. Das Besondere in den Produktionsschulen ist, dass in den Qualifizierungsanteilen die Vermittlung theoretischer Kenntnisse mit praktischer Lernerfahrung an realen Produkten und Dienstleistungen an einem Lern- und Arbeitsort miteinander verbunden werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent.
Mit dem ESF-Förderprogramm »Schritt für Schritt« werden Vorhaben zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Männern und Frauen gefördert. Im Fokus der Förderung stehen Projekte, welche eine soziale Stabilisierung und Stärkung der Persönlichkeit der Teilnehmer, die Wiedererlangung einer Tagesstrukturierung, einen Abbau arbeitsbezogener Demotivation und Schaffung der Voraussetzungen für weiterführende Maßnahmen der beruflichen Integration beinhalten. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent.
Mit der neuen Förderung einer Zukunftsplattform für soziale Innovationen soll eine Austausch- und Koordinationsstruktur zur Stärkung und Förderung sozialer Innovationen in Sachsen etabliert werden. Ihre Aufgaben sind die Vernetzung relevanter Akteure sowie Entwicklung, Identifikation, Beratung und Begleitung von sozial innovativen Vorhaben. Die ebenfalls neue Förderung sozial innovativer Modellprojekte schafft Experimentierräume für die Erprobung neuer Lösungsansätze zur Bewältigung sozialer und gesellschaftlicher Herausforderungen. Diese Projekte sollen eng durch die Zukunftsplattform begleitet werden Der Fördersatz liegt bei 95 Prozent.
»Soziale Innovationen haben das Potenzial, den fortschreitenden Wandel in der Lebens- und Arbeitswelt durch neue soziale Praktiken, Verfahren und Organisationsformen zu gestalten. Für die sächsischen Sozialinnovatorinnen und -innovatoren braucht es jedoch die richtigen Rahmenbedingungen und Möglichkeitsräume, um neue Ideen für ein gutes und soziales Miteinander zu entwickeln und umzusetzen«, betont Sozialministerin Köpping.
Die Förderrichtlinie ESF Plus des Sozialministeriums wird in Kürze im Sächsischen Amtsblatt sowie auf der Internetseite der SAB veröffentlicht. Alle erforderlichen Informationen zu den Antragsstichtagen und konkretisierende Bestimmungen werden bis Ende Juni 2022 ebenfalls auf den Internetseiten der SAB bekanntgegeben.