Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches und kostenfreie Verhütungsmittel

01.07.2022, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und –minister beschließt zwei Anträge Sachsens

Auf der 32. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (GFMK) vom 30. Juni bis 1. Juli 2022 in Hamburg hat sich Sachsen vor allem für die reproduktiven Rechte von Frauen stark gemacht.

Auf Antrag des Freistaates verabschiedete die GFMK einen Beschluss, der die Bundesregierung auffordert, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Kommission zur Prüfung einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zügig einzusetzen. Diese Kommission soll eine möglichst große Bandbreite an Erfahrungen und Expertisen zum Thema widerspiegeln und sollte überwiegend weiblich besetzt sein.

Dazu erklärt Gleichstellungsministerin Katja Meier: »So erfreulich es ist, dass der Deut-sche Bundestag unlängst die Aufhebung des sogenannten Verbots der Werbung in § 219a StGB beschlossen hat, kann dies nur ein erster Schritt sein. Denn ganz grundsätzlich bedarf es einer Neureglung des Schwangerschaftsabbruches außerhalb des Strafgesetzbuches. Bereits jetzt wird die Versorgungslage bei Abbrüchen immer schlechter, wozu die andauernde Kriminalisierung und Stigmatisierung erheblich beitragen. Damit Frauen ihr Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung vollends wahrnehmen können, muss die Kommission zügig eingesetzt werden und alsdann priorisiert prüfen, inwieweit die Schaffung entsprechender Regelungen zur Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches statthaft ist.«

Zudem beschloss die GFMK einen weiteren sächsischen Antrag, nach dem die Bundesregierung für einkommensschwache Frauen über 22 Jahren einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Beratung und die umfassende und auf die für den jeweiligen Bedarf zugeschnittene Bereitstellung von Verhütungsmitteln schaffen soll. Zudem sollen Verhütungsmittel für alle Personen mit geringem Einkommen unkompliziert verfügbar kostenfrei abgegeben werden.

»Es geht uns darum, Wahlfreiheit zu schaffen und eine sichere Verhütung zu gewährleisten«, sagt Gleichstellungsministerin Katja Meier. »Da es überwiegend Frauen sind, die Verhütungsmethoden anwenden, sind sie grundsätzlich strukturell bei der selbstbestimmten Familienplanung benachteiligt. Dies trifft umso mehr auf Frauen in einer schwierigen finanziellen Situation zu, für die die breite Palette an Verhütungsmitteln spätestens ab dem Alter von 22 Jahren nicht mehr finanzierbar ist. Individuelle Beratungsmöglichkeiten bezogen auf die jeweilige Konstitution der verhütenden Person sollen medizinische Komplikationen etwa im Zusammenhang mit hormonellen Verhütungsmethoden vermeiden.«

Außerdem will die GFMK die Gleichstellungspolitik nachhaltig und krisenfest machen. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie anfällig unsere Gesellschaft dafür ist, die hart erkämpften Errungenschaften in der Gleichstellung von Frauen und Männern wieder preiszugeben. Eine Ursache dafür sieht sie darin, dass in den Beratungs- und Entscheidungsgremien zur COVID-19-Bekämpfung Frauen teilweise eklatant unterrepräsentiert waren. Die GFMK fordert daher die Bundesregierung und maßgebliche Akteurinnen und Akteure in Finanzwesen, Wirtschaft und Wissenschaft auf, Frauen möglichst paritätisch in alle Beratungs- und Entscheidungsprozesse zur Bewältigung wichtiger gesellschaftlicher Probleme einzubinden.

Dazu Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Der Verfassungsauftrag zur Gleichberechtigung steht. Die GFMK hat in ihrem Leitantrag zu einer nachhaltigen und krisenfesten Gleichstellungspolitik nochmals klargestellt, dass es hinsichtlich der entsprechenden Handlungsbedarfe kein Erkenntnis-, sondern vielmehr ein Umsetzungsproblem gibt. Damit wir den vielfältigen globalen Krisen unseres Jahrhunderts resilient entgegnen können, gilt es gerade jetzt energisch dafür einzutreten, dass Frauen den Platz einnehmen können, der ihnen zusteht.«

Sachsen unterstützte zudem unter anderem einen Antrag zur geschlechtergerechten Gestaltung des Strukturwandels, der sich vor allem für einen geschlechtersensiblen Einsatz öffentlicher Mittel und eine stärkere und bewusst geförderte Beteiligung von Frauen einsetzt. Gleichfalls befürwortete Sachsen das Anliegen zur verlässlichen Finanzierung von Frauenhäusern.


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Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

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