Landesregierung beschließt 3. Rettungsschirm für sächsischen ÖPNV

05.07.2022, 13:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Landesregierung hat sich heute darauf verständigt, die sächsischen ÖPNV-Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen auch in 2022 mit einem dritten Rettungsschirm zu unterstützen und einen Ausgleich für pandemiebedingte Einnahmeausfälle in Höhe von bis zu 92 Mio. Euro zum Ausgleich der ÖPNV-Schäden des Jahres 2022 zu gewähren. Wie bisher auch, stellt der Freistaat Sachsen dabei die Hälfte der Mittel – 46 Mio. Euro – zur Verfügung.*

»Neben den Einnahmeverlusten durch die Corona-Pandemie und das ‚9-Euro-Ticket‘ sind die laufenden Kosten auch durch den Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges und dessen Folgen extrem gestiegen. Viele, vor allem mittelständische Verkehrsunternehmen, sind von der Corona-Pandemie in ihrer Kapitaldecke ohnehin geschwächt, können diese Zusatzkosten im ÖPNV-Markt nicht weitergeben und wären ohne kurzfristige Stützungsmaßnahmen in ihrer Existenz gefährdet«, so Verkehrsminister Martin Dulig.

Für 2022 prognostiziert der Verband der Verkehrsunternehmen (VDV) deutschlandweit Mindereinnahmen in Höhe von insgesamt 3,2 Milliarden Euro. 92 Millionen Euro davon entfallen auf den Freistaat Sachsen.

Mit dem Entlastungspaket vom 24. März 2022 hat die Bundesregierung auf die massiv gestiegenen Energiepreise seit Ausbruch des Russland-Ukraine-Kriegs reagiert. Neben Ausgleichszahlungen und Preissenkungen für fossile Energieträger, wurde auch das »9-Euro-Ticket« im deutschlandweiten Nahverkehr für die Monate Juni bis August 2022 eingeführt. Zum Ausgleich der daraus resultierenden, erhöhten wirtschaftlichen Kosten der Verkehrsunternehmen wurde im Mai 2022 von Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen.
Damit werden den Ländern neben den Bundesmitteln zur hälftigen Mitfinanzierung des ÖPNV-Rettungsschirms weitere Bundesmittel bereitgestellt, die zum vollständigen Ausgleich für das »9-Euro-Ticket« ausreichen sollen. Die finanziellen Verluste der Verkehrsunternehmen aus der Einführung des »9-Euro-Tickets« trägt der Bund allein.

Die Grundlage des Verfahrens zum ÖPNV-Rettungsschirm ist die Richtlinie »Corona-Billigkeitsleistungen 2021«. Ergänzt wurden Regelungen zum Ausgleich der Einnahmeverluste durch die Einführung des »9-Euro-Tickets«.

Für das Jahr 2021 haben die sächsischen Verkehrsunternehmen, Verbünde und ÖPNV-Aufgabenträger pandemiebedingte Einnahmeverluste in Höhe von rund 111 Millionen Euro gemeldet. Dafür ist bereits ein finanzieller Ausgleich erfolgt. Insgesamt wurden ca. 105 Millionen Euro ausgezahlt. Dies entspricht 95 Prozent. Ziel ist und bleibt dennoch ein Ausgleich zu 100 Prozent. Genauere Zahlen werden aber erst nach der Spitzabrechnung 2023 vorliegen.

  • *vorbehaltlich des Beschlusses des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages

Kontakt

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