SMJusDEG veröffentlicht zweiten Förderaufruf für Bürgerbeteiligung

07.07.2022, 12:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bürgerbeteiligung als Voraussetzung für eine starke Zivilgesellschaft - Antragstellung ab 15. Juli möglich

Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) startet heute den zweiten Aufruf zur Förderung von Vorhaben im Bereich der Bürgerbeteiligung. Gefördert werden sowohl kommunale und zivilgesellschaftliche Einzelvorhaben als auch strukturelle Maßnahmen von Kommunen, die dabei unterstützen, Bürgerbeteiligung nachhaltig in ihren Gemeinden zu etablieren. Beantragen können diese die Mittel bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Demokratieministerin Katja Meier: »Um die Beteiligungskultur in Sachsen nachhaltig zu verbessern und Bürgerbeteiligung dauerhaft in den Sächsischen Kommunen zu verankern, ist es wichtig, verlässliche Strukturen und Prozesse für die Öffentlichkeitsbeteiligung zu schaffen. Die Förderung fachlicher Kompetenz innerhalb der Politik und Verwaltung ist dabei ebenso ein wichtiger Baustein wie der Erfahrungsaustausch zwischen den aktiven Akteurinnen und Akteuren im Bereich Bürgerbeteiligung. Deswegen freue ich mich, dass der zweite Aufruf für die Förderung von Bürgerbeteiligungsvorhaben nun an den Start geht.«

Förderfähig ist beispielsweise die Umsetzung von Leitlinienprozessen, um allgemein anerkannte Spielregeln für Bürgerbeteiligung in Gemeinden zu erstellen und zu etablieren, aber auch die Umsetzung von modellhaften Beteiligungsvorhaben kann beantragt werden. Kommunen erhalten so die Möglichkeit, bestimmte Formate, wie zum Beispiel die Einberufung eines Bürgerrats, auszuprobieren und aus den Erfahrungen zu lernen. Über die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

Zur Unterstützung der Antragstellenden bietet das SMJusDEG mehrere Informationsveranstaltungen im Rahmen der zweiten Förderrunde an. Neben einer Einführung zur Föderrichtlinie Bürgerbeteiligung und dem zugehörigen Förderaufruf wird es im Verlauf der Veranstaltung auch die Möglichkeit geben, eigene Fragen zu stellen.

Die Online-Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:

  • Donnerstag, 14. Juli 2022, um 9:00 Uhr
  • Mittwoch, 20. Juli 2022, um 16:00 Uhr
  • Mittwoch, 10. August 2022, um 14:00 Uhr
  • Dienstag, 30. August 2022, um 10:30 Uhr

Um eine Anmeldung über die Website: https://www.beteiligen.sachsen.de wird gebeten.

Darüber hinaus können alle interessierten Antragstellerinnen und Antragsteller eine individuelle Beratung im Vorfeld der Antragstellung in Anspruch nehmen. Die entstehenden Kosten trägt das SMJusDEG. Neben Fragen zur Antragstellung und -gestaltung können auch fachliche Fragestellungen Bestandteil der individuellen Beratungsleistung sein, unter anderem zu Methoden und Instrumenten im Bereich Bürgerbeteiligung, aber auch zur Entwicklung, Organisation und Durchführung von Projekten.

Umfassende Informationen zum Förderaufruf und zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der Website: https://www.beteiligen.sachsen.de.


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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