Sächsische Datenschutzbeauftragte wird auch Transparenzbeauftragte
13.07.2022, 15:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Landtag hat heute das Sächsische Transparenzgesetz verabschiedet. Ab 1. Januar 2023 haben Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber sächsischen Behörden. Dann müssen transparenzpflichtige Stellen auf Antrag die benötigten Informationen herauszugeben. Das umfasst beispielsweise Gutachten, Studien, Berichte oder Bescheide. Zudem ist die öffentliche Verwaltung künftig verpflichtet, Informationen proaktiv bereitzustellen. Diese Veröffentlichungen sollen bis spätestens Ende 2026 auf der sogenannten Transparenzplattform erfolgen.
Die Einhaltung des Transparenzgesetzes wird von der Sächsischen Datenschutzbeauftragten überwacht. Sie nimmt ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahr, ist weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen.
Dr. Juliane Hundert: »Das Transparenzgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Bürgerrechte und unserer Demokratie. Der Zugang zu staatlicher Information ist Voraussetzung für eine aktive Teilhabe in unserer demokratischen Gesellschaft. Dafür werde ich mich als Transparenzbeauftragte einsetzen. Bürgerinnen und Bürger können sich künftig an mich wenden, wenn sie ihren Transparenzanspruch als verletzt ansehen. Des Weiteren stehe ich Parlament, Regierung und Verwaltung beratend zur Seite.«
Als vordringliche Aufgabe sieht die künftige Transparenzbeauftragte die Informierung der Öffentlichkeit an. »Damit das Gesetz seine Wirkung entfalten kann, muss es bei Bürgerinnen und Bürgern auch bekannt sein. Das ist in den kommenden Monaten sicherlich eine der wichtigsten Aufgaben – nicht nur für mich, sondern für alle, denen der transparente Rechtsstaat ein Anliegen ist«, sagt Dr. Juliane Hundert
Neue Aufgabe im Stellenplan noch unberücksichtigt
Als zukünftige Transparenzbeauftragte freut sich Dr. Juliane Hundert auf ihre damit einhergehenden Aufgaben. Um dieses Amt im Sinne des Gesetzes auch ausfüllen zu können, ist sie jedoch auf zusätzliche personelle Unterstützung in ihrer Behörde angewiesen. »Im Haushaltsverfahren für den Doppelhaushalt 2023/2024 hat das Finanzministerium leider alle drei Stellen abgelehnt, die im Transparenzgesetz für die Aufgabenerfüllung vorgesehen sind. Ich appelliere dringend an den Haushaltsgesetzgeber, hier nachzubessern. Der gesetzlichen Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, aber auch die Verwaltung zu beraten, kann ich ansonsten nicht nachkommen«, betont Dr. Juliane Hundert abschließend.
Informationen rund um das Transparenzgesetz finden Interessierte demnächst auch auf der Website der Sächsischen Datenschutzbeauftragten.
Über die Sächsische Datenschutzbeauftragte
Die Sächsische Datenschutzbeauftragte ist für Sachsen die unabhängige Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies ergibt sich im Hinblick auf nicht-öffentliche Stellen (z. B. Unternehmen und Vereine) aus § 14 Absatz 2 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes; im Hinblick auf öffentliche Stellen (z. B. Behörden) aus § 14 Absatz 1 desselben Gesetzes.
Seit 2022 hat Dr. Juliane Hundert das Amt inne und wird in ihrer Dienststelle in Dresden von über 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Die Sächsische Datenschutzbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach. Zu den weiteren Aufgaben zählt unter anderem die Beratung sächsischer Verantwortlicher bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen.