Neue Förderrichtlinie für Kulturelle Bildung in Sachsen

19.07.2022, 12:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kulturministerium will Jugendkunstschulen und Kulturelle Bildung in Sachsen noch gezielter fördern

Das Sächsische Kabinett hat heute der neuen Förderrichtlinie des Kulturministeriums für die Kulturelle Bildung zugestimmt. Mit der Überarbeitung fördert Sachsen erstmals auch die Jugendkunstschulen.

Die neue Förderrichtlinie soll dabei helfen, den wichtigen Teilbereich der Kulturellen Bildung aufzubauen, zu verstärken und insgesamt neue Akzente in Sachsen zu setzen. Konkret gefördert werden die Musikschulen, die Jugendkunstschulen, die Netzwerkstellen für Kulturelle Bildung der Kulturräume sowie Projekte der Kulturellen Bildung von landesweiter Bedeutung. Für das Jahr 2022 stehen dafür rund 9 Mio. Euro bereit.

»Die Kulturelle Bildung trägt dazu bei, das Interesse an und das Wissen über Kultur zu fördern. Dies sind grundlegende Voraussetzungen für eine Teilhabe, die besonders für Kinder und Jugendliche von großer Bedeutung ist. Prägt sie doch deren Persönlichkeitsentwicklung und fördert ihre soziale und gesellschaftspolitische Kompetenz. In den vergangenen Jahren hat sich der Bereich der Kulturellen Bildung jedoch maßgeblich gewandelt. Daher war es wichtig, unsere Förderrichtlinie zu überarbeiten und zukunftsweisende Schwerpunkte zu setzen«, betont Kulturministerin Barbara Klepsch.

So werden mit der neuen Förderrichtlinie unter anderem die Musikschulen im ländlichen Raum stärker unterstützt. Mit einem pauschalen Zuschuss können die Einrichtungen gezielt vor Ort reagieren. So lassen sich Nachteile abmildern, die durch weitere Wege oder mehrere Standorte einer Einrichtung entstehen.

Erstmals wird zudem ein Förderprogramm für die Jugendkunstschulen aufgelegt. Jugendkunstschulen unterstützen Kinder und Jugendliche nicht nur darin, nachhaltiges Interesse an Kunst und Kultur zu entwickeln und eigene künstlerische Potentiale zu erkennen. Vielmehr verstehen sich Jugendkunstschulen auch als Orte der Begabtenfindung und Begabtenförderung und bereiten in vielen Fällen auf einen künstlerischen Beruf oder ein künstlerisches Studium vor.

»Die neue Förderrichtlinie soll passgenau helfen, die Jugendkunstschulen als außerschulische, spartenübergreifende Bildungsorte mit vielfältigen Angeboten und Methoden weiter in Sachsen zu etablieren. Sie ergänzen ein dichtes Netz an Musikschulen und soziokulturellen Angeboten, die heute schon fest verankert und prägend im Freistaat Sachsen sind«, sagt Kulturministerin Barbara Klepsch. »Es ist gut, dass Kinder und Jugendliche in Sachsen Orte haben, an denen sie ganz neue Fähigkeiten und Fertigkeiten erlernen können und die neue Talente wecken. Jugendkunstschulen sind ein wichtiger Bestandteil einer Bildungslandschaft, die wir gerade heute brauchen«, so die Ministerin weiter.

Ebenfalls angepasst wurde das Verfahren zur Förderung landesweit bedeutsamer Projekte. Zuwendungsvoraussetzung ist mit der neuen Richtlinie entweder ein ausgesprochen kooperativ ausgerichtetes Projektkonzept oder ein Konzept, das den Modellcharakter eines Projektes hervorhebt. Die neue Förderrichtlinie Kulturelle Bildung eröffnet außerdem den sächsischen Kulturräumen und ihren Netzwerkstellen Kulturelle Bildung ein einfacheres und transparenteres Förderverfahren bei der Umsetzung regional bedeutsamer Projekte.


Kontakt

Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus

Pressesprecher Jörg Förster
Telefon: +49 351 564 60620
E-Mail: presse.kt@smwk.sachsen.de
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