Gegen Corona: CO2-Ampeln in allen Klassenräumen geplant

19.07.2022, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Um Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler besser vor Corona-Ansteckung und Atemwegsinfektionen zu schützen, sollen Klassenräume aller öffentlichen und freien Schulen mit sogenannten CO2-Ampeln ausgestattet werden. Darauf hat sich heute das Kabinett verständigt. Die Staatsregierung folgt damit einer Empfehlung des Expertenrates der Bundesregierung. Das Expertengremium hatte sich Anfang Juni dieses Jahres dafür ausgesprochen, CO2-Messungen in Klassenräumen verpflichtend einzuführen, um den Zeitpunkt notwendiger Frischluftzufuhr anzuzeigen. Das regelmäßige Lüften sollte auch im Winter selbstverständlich sein. CO2-Ampeln können im Winter helfen, sowohl ein zu geringes als auch zu häufiges Lüften zu verhindern. Den Einsatz von Luftfiltern hatte der Expertenrat hingegen nicht empfohlen.

Um alle Klassenräume an öffentlichen und freien Schulen Sachsens auszustatten, sind etwa 45.000 Lüftungsampeln notwendig. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf etwa zehn Millionen Euro. Die Kohlendioxidmessgeräte werden vom Freistaat finanziert, angeschafft und den Schulträgern zur Verfügung gestellt. Zuvor muss jedoch der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags seine Zustimmung erteilen.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) spricht sich für die Anschaffung von CO2-Ampeln aus, um ein regelmäßiges Lüften von Klassenräumen zu unterstützen. Im Vergleich zu Luftfiltern seien Lüftungsmethoden mit Frischluftzufuhr effizienter und nachhaltiger. Zudem könne ihre Wirkung mittels CO2-Monitor besser kontrolliert werden. Der Einsatz von CO2-Ampeln sei auch aus energetischen Gründen sinnvoll. So sollte bei hohen Temperaturunterschieden im Winter aus energetischen Gründen auf die sehr effektive Methode des kurzen Stoßlüftens zurückgegriffen werden. CO2-Messgeräte könnten nach dem Ampelsystem den Hinweis geben, wann die Fenster zu öffnen sind. Zudem spricht sich die DGKH unter anderem »wegen des Fehlens jeglicher Evidenz für eine Reduktion von SARS-CoV-2-Infektionen durch mobile Luftreinigung« gegen die Anschaffung von mobilen Luftfiltern aus. Der Einsatz von Luftreinigern erscheine nur dort zweckmäßig, wo ausreichende Frischluftzufuhr nicht möglich ist.


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