Verdacht des bandenmäßigen Subventionsbetrugs I Zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft
22.07.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Wirt-schaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden gegen drei Beschuldigte
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (53 und 56 Jahre) und eine 60-jährige Deutsche Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Den Beschuldigten liegt u. a. banden- und gewerbsmäßiger Subventionsbetrug in 45 Fällen zur Last. In dem Verfahren, in dem ursprünglich gegen sechs Beschuldigte ermittelt worden war, wurden am 23.11.2021 umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen realisiert (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 24.11.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).
Der 56-jährige Beschuldigte war Geschäftsführer und faktischer Geschäftsführer von zwei in Dresden-Strehlen ansässigen Gesellschaften, die als Subunternehmerinnen für andere Bauunternehmen überwiegend Abbruch- und Beräumungsarbeiten übernahmen. Der 53-jährige Beschuldigte und die 60-jährige Beschuldigte arbeiteten in diesen Unternehmen mit. Die Arbeitsleistung wurde dabei von rumänischen, moldauischen und griechischen Arbeitnehmern erbracht, die – ohne deren Wissen – spätestens seit Januar 2019 von den Beschuldigten zum Schein als Selbständige mit eigener Gewerbeanmeldung verbucht und abgerechnet wurden, tatsächlich aber keinerlei unternehmerische Kenntnisse oder Ambitionen hatten.
Spätestens Ende März 2020 sollen die Beschuldigten den Entschluss gefasst haben, unter Verwendung der bei ihnen bereits vorhandenen Daten der bei dem Unternehmen als Scheinselbständige beschäftigten Arbeiter alle zugänglichen Corona-Subventionen zu beantragen und die im Falle der Bewilligung erlangten Subventionsgelder für sich oder das Unternehmen zu behalten. Den Arbeitern sollen die Beschuldigten teilweise unter Drohungen ihre EC-Karten samt PIN abgenommen haben.
In Umsetzung dieses Tatentschlusses beantragten die Beschuldigten dann von Anfang April 2020 bis Mitte Juni 2020 in 45 Fällen bei der Sächsischen Aufbaubank und bei der Landeshauptstadt Dresden im Namen der Arbeiter Corona-Subventionen, wobei sie in den Anträgen bewusst wahrheitswidrige Angaben machten und u. a. behaupteten, die vermeintlichen Antragsteller seien im Haupterwerb als Einzelunternehmer in der Baubranche tätig. Insgesamt beantragten die Beschuldigten bei der Sächsischen Aufbaubank zu Unrecht über 560.000 Euro Subventionen, wovon über 390.000 Euro aus-gezahlt wurden. Bei der Landeshauptstadt Dresden beantragten die Beschuldigten 16.000 Euro, wovon 14.000 Euro ausgezahlt wurden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden Haftbefehle gegen den 53-jährigen Beschuldigten und den 56-jährigen Beschuldigten erlassen. Der 56-jährige Beschuldigte wurde am 23.11.2021 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der 53-jährige Beschuldigte wurde am 10.01.2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Gegen die 60-jährige Beschuldigte wurde kein Haftbefehl beantragt, da Haftgründe nach der Strafprozessordnung bei ihr nicht vorlagen.
Der 56-jährige Beschuldigte ist bereits wegen Delikten der Wirtschaftskriminalität vorbestraft. Der 53-jährige Beschuldigte und die 60-jährige Beschuldigte sind nicht vorbestraft. Die Beschuldigten haben sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.
Die gegen die drei weiteren Beschuldigten geführten Ermittlungen wurden eingestellt, da ein Tatnachweis gegen sie nicht geführt werden konnte.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.