EU genehmigt Interreg-Programm Sachsen-Tschechien

28.07.2022, 14:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

152 Millionen Euro für grenzübergreifende Zusammenarbeit

Gute Nachricht für die Grenzregion Sachsen-Tschechien: die Europäische Kommission hat heute (28. Juli 2022) das Interreg-Programm für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik für die Förderperiode 2021-2027 genehmigt.

Damit ist der Grundstein für die Fortsetzung einer Entwicklung gelegt, die mit dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik im Jahre 2004 begann – der Ausbau und die stetige Vertiefung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit der beiden Nachbarn, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des gemeinsamen Grenzraums sowie die Beseitigung von Hindernissen für die Begegnung der Menschen beiderseits der Grenze und für ihre Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Gebieten und Ebenen. Barbara Meyer, Staatsekretärin des Staatsministeriums für Regionalentwicklung, freut sich: »Mit der Genehmigung des Programms können wir die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre gemeinsam mit unseren tschechischen Partnern fortführen und damit die Grenzregionen weiter zusammenwachsen lassen«.

»Wie wichtig eine reibungslose Zusammenarbeit von staatlichen und kommunalen Stellen ist, führt uns derzeit die gemeinsame Bekämpfung des verheerenden Waldbrands in den beiden Nationalparks der Sächsisch-Böhmischen Schweiz drastisch vor Augen«, so die Staatssekretärin. Deshalb ist einer der Förderschwerpunkte des Programms den Themen Klimawandel und Nachhaltigkeit gewidmet. Dabei geht es unter anderem um die Anpassung an den Klimawandel und um Katastrophenprävention. Weitere Schwerpunkte sind die Themen Innovation und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen, Bildung und lebenslanges Lernen, Kultur und nachhaltiger Tourismus, die Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit sowie der Aufbau gegenseitigen Vertrauens durch Begegnungen und Zusammenarbeit der Bürger beider Länder.

Wie schon bei den Vorgängerprogrammen müssen die geförderten Vorhaben von Kooperationspartnern aus Sachsen und Tschechien gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden. Antragsteller können zum Beispiel Vereine und Kommunen sein, aber auch Unternehmen, Hochschulen oder Behörden. Projektanträge können voraussichtlich ab Januar 2023 bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden.

Das Programmgebiet des Kooperationsprogramms erstreckt sich auf sächsischer Seite auf die Landkreise Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bautzen und Görlitz sowie die Kreisfreien Städte Dresden und Chemnitz. Auf der tschechischen Seite gehören die Bezirke Karlovarský kraj, Ústecký kraj und Liberecký kraj zum Fördergebiet.

Die Europäische Union stellt für das Programm rund 152,4 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Hintergrund:

In der Förderperiode 2014-2020 wurden aus dem Vorgängerprogramm 162 Projekte mit einem Gesamtvolumen von mehr als 149 Millionen Euro bewilligt. Damit wurde eine vollständige Mittelbindung erreicht. Die Verwaltungsbehörde des Programms hat ihren Sitz im Staatsministerium für Regionalentwicklung.


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Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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