Mehr als 800 000 Euro für Falkenstein im Vogtland
24.08.2022, 13:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsminister Schmidt übergibt Förderbescheid für die Beseitigung eines Schandflecks
Die Stadt Falkenstein im Vogtland kann endlich die Brache einer ehemaligen Textilfabrik beseitigen. Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (24. August 2022) dem Bürgermeister der Stadt, Marco Siegemund, einen Fördermittelbescheid in Höhe von knapp 809 000 Euro für die Beräumung der Fläche in unmittelbarer Nachbarschaft der Talsperre Falkenstein übergeben.
Mit Hilfe der Fördermittel soll der Abbruch des Gewerbekomplexes der ehemaligen Produktionsstätte der Nabento Vliesstoff GmbH mit drei Gebäudeteilen, sechs Garagen und weiteren Nebengebäuden finanziert werden. Die Gebäude stehen seit mehreren Jahren leer und sind in einem desolaten Zustand. Die Größe der Fläche entspricht etwa zwei Dritteln eines Fußballfeldes. Nach der Entsiegelung ist die einfache Begrünung vorgesehen. Die Stadt prüft eine Nachnutzung für touristische Zwecke. Infrage dafür kommt zum Beispiel ein Stellplatz für Wohnmobile.
»Diese Aufwertung der Fläche unterstützt der Freistaat sehr gern. Sie dient der kommunalen Entwicklung der Stadt Falkenstein, beseitigt bauliche Missstände und eine Gefahrenquelle, von der sonst vielleicht auch Umweltschäden ausgehen könnten. Ich bin überzeugt: die Mittel sind deshalb gut angelegtes Geld«, so der Minister.
Hintergrund:
Mit dem Landesbrachenprogramm unterstützt der Freistaat Sachsen bereits seit dem Jahr 2009 erfolgreich seine Gemeinden dabei, Brachflächen zu beseitigen. Das Programm soll auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden. Im Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2023/2024 sind jeweils acht Millionen für das Programm vorgesehen.
Mit der Förderung können Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Anlagen auf Grundstücken unterstützt werden, deren vormalige industrielle, gewerbliche, soziale, verkehrstechnische, militärische oder landwirtschaftliche bauliche Nutzung seit geraumer Zeit aufgegeben wurde. Dies gilt darüber hinaus auch für unbewohnbare, ruinöse Wohngebäude oder ungenutzte sonstige Einrichtungen der Gemeinden.
Mit der Förderung der Beräumung von Brachflächen sollen nachhaltige kommunale Entwicklungen der Gemeinden unterstützt und die Beseitigung baulicher Missstände, Gefahrenquellen sowie Umweltschäden auf Grundstücken ermöglicht werden.